- Anzeige -
Abrechnung

PBV-Zukunftsforum

Leistungen in der Privatmedizin müssen sich wieder lohnen

Dr. phil. nat. Claudia Schierloh

28.12.2021

Die Bundestagswahl galt beim Privatärztlichen Bundesverband und seinen Mitgliedern als entscheidende Richtungswahl. Mit der Ampel-Koalition scheint die Bürgerversicherung vom Tisch, doch wird die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Politik Berücksichtigung finden?

 In Deutschland praktizieren etwa 15 000 Privatärzte, deren Interessen der Privatärztliche Bundesverband (PBV) vertritt. Ein immer wiederkehrendes Thema unter Privatärzten wie auch in Politik und Gesellschaft ist die Bürgerversicherung, für die sich vor der Bundestagswahl SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stark machten. Diese Einheitsversicherung bedeutet jedoch eine Abkehr vom dualen System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und bedroht somit den Berufsstand der Privatärzte. Aber auch das Gesundheitssystem als solches käme dabei schlecht weg, denn in Deutschland kommen die Privatversicherten auf einen Anteil von 10 %, die aber 30 % der gesamten Kosten des Gesundheitssystems tragen. Würden die Privatversicherten also wegfallen, wäre das Gesundheitssytem voraussichtlich weniger leistungsstark, da Arztpraxen und Kliniken die Ausfälle kaum kompensieren könnten. Und ein Ausgleich über ein extrem kompliziertes Abrechnungssystem sei viel zu bürokratieaufwendig und kostspielig, so Gepp.

10 % Privatpatienten tragen mehr als 30 % der Kosten des Gesundheitssystems.


Die Folge wäre ein Rückgang der ambulanten Versorgung für alle Versicherten, und einen Arzttermin zu erhalten, dann noch schwieriger. Überhaupt sei die vorherrschende Meinung, gesetzlich Versicherte bekämen wegen der Privatversicherten kaum Termine und müssten auch in der Praxis lange Wartezeiten in Kauf nehmen, rein mathematisch nicht haltbar bei nur 10 % Privatpatienten. Nicht zuletzt berge eine Beseitigung der Ungleichbehandlung tatsächlich das Potenzial einer Zweiklassenmedizin, denn die wirklich Wohlhabenden könnten und würden sich weiterhin Behandlungen bei außerhalb des Systems agierenden reinen Privatärzten leisten.

Dass diese mit einer Bürgerversicherung assoziierten Probleme aber selbst den Privatärzten nicht immer bewusst sind, berichtete Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer des PBV. Immer wieder stelle er dies bei befreundeten Privatärzten oder auch in kollegialer Runde fest. Wenn er dann mit ihnen gesprochen habe, sei keiner mehr für eine Bürgerversicherung. Diesbezüglich aufzuklären sei etwas, dass der PBV leisten müsse. Für die kommende Legislaturperiode scheint es jedoch – bei einer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP – ohnehin Entwarnung bezüglich der Installierung einer Bürgerversicherung zu geben.

Die neue GOÄ ist fast fertig

Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte besteht seit Januar 1996. Dadurch kann sie einerseits nicht alle neu entwickelten, modernen Leistungen abbilden, andererseits ist die Inflationsrate seitdem auf 48 % gestiegen und im kommenden Jahr werden nach Expertenschätzung nochmal mindestens 5 % hinzukommen. Dass heutzutage für bestimmte Leistungen wie die klinische Chemie des Labors niedrigere Kosten anfallen wie zur Jahrtausendwende, kompensiere die Inflation nach Meinung von Dr. med. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Bundesvorsitzender des Hartmannbundes, nur geringfügig. Ein Inflationsausgleich lässt sich allerdings auch mit der geplanten „neuen GOÄ“ bei Weitem nicht erreichen, die Erhöhung der Gebühren werde laut Ems bei deutlich mehr als 4 % liegen. Der PBV müsse hier noch viel mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Immerhin mahne auch der Hartmannbund des Öfteren die Revision der GOÄ an. Auch die Kassenärzte würden langsam merken, dass sie ohne GOÄ nicht über­leben können.

Derzeit steht die seit mehreren Jahren in Ausarbeitung befindliche neue GOÄ kurz vor der Vollendung, lediglich bei der Auspreisung gebe es noch kleine Differenzen, so Gepp. Reinhardt ergänzte, dass Versicherer und Ärzte ein konsentiertes Leistungsverzeichnis aufgestellt haben sowie einen konsentierten Rechtsstil und dass man darüber hinaus auch einig sei in Bezug auf die Mengen, die nach der alten GOÄ abgerechnet werden und was daraus in der neuen GOÄ wird. Weiter ins Detail ging der Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) Dr. jur. Florian Reuther und berichtete, dass man 5500 neue Legenden mit den 164 beteiligten Fachgesellschaften zwei- bis dreimal durchverhandelt habe. ­Darunter fallen auch Neuentwicklungen wie das Zuschlagssystem, das die Option der Steigerung ersetze. Für alle 5500 Leistungen liege eine Kalkulation vor. Bei jeder einzelnen Leistung werde berücksichtigt, wie lange ein Arzt im Schnitt dafür benötigt und wie viel ärztliche und nicht ärztliche Assistenz dafür zu veranschlagen ist etc. Da sei jede Kostenstelle bis hin zum kleinsten Material belegt. Ems befand, dass die neue GOÄ für alle eine gerechtere GOÄ darstelle (> Abrechnung). Dies sei eine essenzielle Vorgabe bei der Ausarbeitung gewesen, da Privatärzte nach der 26 Jahre gültigen aktuellen GOÄ immer die gleiche Bezahlung ohne jegliche Erhöhung erhalten.

Mit der neuen modernen und wirtschaftlich aufgewerteten GOÄ soll die Privatmedizin nicht zuletzt auch den Stellenwert erhalten, der ihr zusteht. Zudem könne sie weltweit als Maßstab für ein modernes ­Gebührenwerk dienen. Auf das Interesse der neuen Regierung an der neuen GOÄ warten alle Beteiligten gespannt und zuversichtlich, da sie zwischenzeitlich durchaus positives Feedback erhalten hatten.

Zukunftsforum des Privatärztlichen Bundesverbandes: „Gesundheitspolitik nach der Wahl“, November 2021

No items found.
Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

123-nicht-eingeloggt