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Herausforderung Sterbehilfe

Obwohl die Medizin in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht hat, verlaufen viele Krebserkrankungen tödlich. Wenngleich das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 den § 217 StGB zum Sterbehilfe-Verbot für verfassungswidrig erklärt hat, sind noch Fragen offen.

„Wir nehmen wahr, dass bei einigen Patientinnen und Patienten trotz optimaler palliativmedizinischer Betreuung der Wunsch besteht, ihrem Leben bei unerträglichem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen“, so Prof. Dr. med. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen. „Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts steht die ärztlich assistierte Selbsttötung erneut im Fokus von Debatten – unter anderem in der Politik und in der Ärzteschaft. Als medizinische Fachgesellschaft können und wollen wir die assistierte Selbsttötung nicht moralisch bewerten, weil wir die Wertevorstellungen aller unserer Mitglieder vertreten. In die aktuelle Debatte zu einer angemessenen politischen Regelung bringen wir uns ein, indem wir mit der erneuten Umfrage einen Einblick zu den Einstellungen, Erfahrungen und zur Handlungspraxis unter unseren Mitgliedern gewinnen. So ergänzen wir die aktuelle – teils auch sehr emotional geführte – Diskussion um die Perspektive praktisch tätiger Onkologinnen und Onkologen und deren Erfahrungen“, so Trümper.

Die persönliche Einstellung zur ärztlich assistierten Selbsttötung ist bei den praktischen Onkologen sehr unterschiedlich. Auch wenn die Hilfe zur Selbsttötung kein Alltag ist, ist ungefähr die Hälfte der Umfrageteilnehmenden schon einmal um Informationen zum Vorgehen bei einer assistierten Selbsttötung gefragt worden, bei der konkreten Frage nach einem Rezept für ein tödliches Medikament waren es ein Drittel der Befragten. Mehr als neun von zehn Umfrageteilnehmenden geben an, noch nie bei einer Selbsttötung assistiert zu haben.

„Mit Blick auf die Interpretation der Ergebnisse sehen wir, dass seitens unserer Kolleginnen und Kollegen der Wunsch nach einem Regelungsbedarf besteht, in dessen Rahmen Ärztinnen und Ärzte sowohl offen als auch differenziert und bedacht mit den von Patientinnen und Patienten vergleichsweise häufig vorgebrachten Sterbewünschen umgehen können“, so Prof. Dr. med. Maike de Wit, Mitglied im Vorstand der DGHO und Chefärztin der Klinik für Innere Medizin – Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin am Vivantes Klinikum Neukölln. „Gleichzeitig muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein, dass Freiverantwortlichkeit, Information, insbesondere über palliativmedizinische Maßnahmen sowie Ernst- und Dauerhaftigkeit eines Anliegens bezüglich der assistierten Selbsttötung geprüft werden können.“
Eine Betreuung von Sterbenden ist eine besondere Herausforderung. Wichtig sind Aus- und Weiterbildungsangebote für Ärzte zum professionellen Umgang mit Sterbewünschen sowie differenzierte und tragfähige Regelungen.

Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO), April 2021

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