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Qualitätssicherung

G-BA stellt eigenes Onlineportal zu Qualitätsberichten der Krankenhäuser vor

30.1.2023

Auf dem neuen Portal „Qb-Datenportal“ können Interessierte die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser einsehen. Das Portal wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angeboten.

An der Übertragung der für Krankenhäuser gesetzlich vorgeschriebenen strukturierten Qualitätsberichte in eine patientenverstehbare und vor allem nutzbare Form haben sich bereits etliche Anbieter mehr oder weniger erfolgreich die Zähne ausgebissen (gut nutzbar ist z. B. die „Weiße Liste“). Das G-BA-Projekt bietet Versicherten und interessierten Personen ab sofort eine Referenzdatenbank, in der die kompletten Qualitätsberichte jedes Krankenhausstandortes bereitgestellt werden. Die jeweils aktuellsten Qualitätsberichte sind jedoch nicht nur als PDF-Dokument abrufbar, sondern stehen zusätzlich in einer interaktiven Webansicht bereit, die eine – nach Auffassung des G-BA – einfache Detailsuche innerhalb eines Berichts nach Schlagworten bietet. Die träge arbeitende bzw. häufig ausfallende Datenbankschnittstelle erlaubt Patienten allerdings lediglich die Suche nach Krankenhausstandorten, nicht aber z. B. nach Indikationen oder Qualitätsparametern.

Krankenhäuser, Softwarehersteller und Interessierte finden über das Portal zudem die Servicedateien für die Berichterstellung, den Plausibilisierungsdienst sowie die Annahmestelle der Qualitätsberichte. Im Zuge der Arbeiten am Qb-Datenportal wurde auch der Plausibilisierungsdienst verbessert: Die Ergebnisse sind für die Berichtersteller übersichtlicher dargestellt und stehen nun auch zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. Neu ist auch die Downloadmöglichkeit der maschinenverwertbaren XML-Daten.

In Deutschland sind Krankenhäuser seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Damit wird allen Interessierten der Zugriff auf unabhängige Informationen über Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser ermöglicht. Qualitätsberichte enthalten zum Beispiel Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen bei bestimmten Leistungen sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.

Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Januar 2023

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