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Patientendatenschutz

Bei Videosprechstunden werden bestehende Gesetze unzureichend umgesetzt

7.2.2023

Portale für Telemedizin und Arzttermine, die Videosprechstunden, sollten die Datenschutzstandards für sensible Gesundheitsdaten einhalten, fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In der Vergangenheit zeigten sich immer wieder Datenlücken, wie aus einer Untersuchung des vzbv hervorgeht.

„Videosprechstunden sind eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitsbereich. Wenn sie gezielt eingesetzt werden, können sie den Behandlungsprozess ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken mindern. Dabei ist unverzichtbar, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen“, fordert Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim vzbv.

Bei der Nutzung von Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, übermitteln Patienten direkt und indirekt sensible Daten, wie den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten lassen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Dafür ist eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich. Die vzbv-Untersuchung zeigt jedoch, dass sieben der neun geprüften Anbieter keine oder nur eine unzureichende ausdrückliche Einwilligung einholen.

Langsame Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinien

Zudem geben acht von neun untersuchten Anbietern in ihrer Datenschutzerklärung an, Tracking-Dienste zu verwenden. Diese werten das Verhalten von Nutzern aus, etwa für Marketingzwecke. Aus Sicht des vzbv ist es grundsätzlich kritisch, Gesundheitsdaten oder Daten, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen können, für Werbezwecke zu verarbeiten.

Auch der Digital Services Act (DSA), den die EU im Sommer 2022 verabschiedet hat, untersagt es Online-Plattformen, sensible Daten für Werbung zu verwenden. Der vzbv fordert von den Anbietern, die Regelungen nun schnell umzusetzen. „Nicht nur die reine Übertragung des Videos, sondern auch der Zugang zur Videosprechstunde sollte frei von Tracking und Werbung sein. Sollte es nach Inkrafttreten des DSA Schutzlücken geben, muss die Bundesregierung diese schließen. Patienten müssen vor Tracking und einer Manipulation durch Werbung über die aktuellen Regelungen geschützt sein“, so Moormann weiter.

Der vzbv fordert zudem, dass die Möglichkeit eines Gastzugangs zu Videosprechstunden verpflichtend angeboten werden sollte. Dadurch könnten Verbraucher das Angebot niedrigschwelliger nutzen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurden zwei Anbieter wegen verschiedener Datenschutzverstöße abgemahnt. Die Abmahnungen betreffen beispielsweise eine mangelhafte Ausgestaltung der ausdrücklichen Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder eine zu lange Speicherdauer. In beiden Fällen wurden die Verfahren bereits außergerichtlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet. Weitere Abmahnungen werden geprüft. Die im Februar 2023 publizierten Untersuchungsergebnisse des Reports „Datenschutz bei Videosprechstunden - Eine Analyse der Datenschutzerklärungen von Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portalen“ sind als PDF online einsehbar.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Februar 2023

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