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Nahrungsergänzungsmittel

Verbotene Werbung mit COVID-19

Bei der Vorstellung des Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung von Baden-Württemberg Ende Juli 2021 wurde kritisiert, dass Anbieter von Nahrungsergänzungsmittel (NEM) die Ängste von Verbrauchern in der Corona-Pandemie ausnutzen und ihre Produkte insbesondere im Internet mit zweifelhaften Versprechen bewarben.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dienen nicht dem Zweck, Erkrankungen zu verhindern oder zu heilen. Zudem ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben zu NEM auf Grundlage der EU-weit gültigen Health-Claims-Verordnung nur möglich, wenn die beworbenen Eigenschaften mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden belegt sind und die Aussagen auf EU-Ebene zugelassen wurden. Zur COVID-19-Erkrankung gibt es weder zugelassene Health Claims noch ist es erlaubt, einen direkten Bezug zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und einer Wirkung dagegen herzustellen. Die amtliche Überwachung hat Internetangebote von NEM auf solche verbotenen Angaben geprüft. Im Jahr 2020 fielen in Baden-Württemberg dabei 19 Angebote negativ auf: In einem Verkaufs-Webinar, in Newslettern und Blogs sowie auf Webseiten von Reformhausketten, Online-Apotheken oder Unternehmen. Es gab zwar selten direkt krankheitsbezogene Angaben, jedoch wurde meist mit besonderen Techniken und Tricks ein Zusammenhang zwischen dem angebotenen NEM und einer Wirkung gegen COVID-19 hergestellt. Beispielsweise durch Gestaltung von „Snippet“-Inhalten (den Kurzinformationen, die bei Abfragen mit Suchmaschinen erscheinen), mittels Programmierung der „Suchfunktion“ und der Wahl bestimmter Kategoriebezeichnungen im Shop, der Verlinkung von Seiten mit allgemeinen Informationen zu COVID-19 usw. Beliebt waren auch Abbildungen, die eine Eliminierung des Corona-Virus darstellten. Auch bei Vor-Ort-Kontrollen fielen drei Händler negativ auf, die mittels Werbematerial eine vermeintliche Wirkung der Produkte gegen das neuartige SARS-CoV-2-Virus vortäuschten.

Jahresbericht 2020 – Überwachung Lebensmittel, Trinkwasser und Futtermittel in Baden-Württemberg. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg, Stuttgart, 28.07.2021

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