Die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ist Mitte Februar 2025 in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf eine wichtige Erleichterung für Verbraucher hingewiesen: Der Rechtsrahmen für die Abgabe diagnostischer Tests zur Eigenanwendung durch Laien („Selbsttests“) wurde erweitert.
Bisher war die Abgabe von Selbsttests zum Nachweis eines Krankheitserregers oder einer Infektion gemäß Infektionsschutzgesetz stark eingeschränkt oder nur in Ausnahmefällen erlaubt. Während der Corona-Pandemie wurden die Regeln für Selbsttests gelockert, was sich als hilfreich erwiesen hat. Jetzt ist das Abgabeverbot für Laien grundsätzlich aufgehoben worden.
„Künftig können Menschen in Eigenverantwortung eine Vielzahl diagnostischer Tests nutzen, um frühzeitig Hinweise auf gesundheitliche Probleme zu erhalten. Dies stärkt die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und kann die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems gezielt steuern“, sagt Prof. Dr. rer. nat. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH.
Dr. rer. nat. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, begrüßte die Entwicklung und stellte fest: „Je eher eine Infektionskrankheit bekannt ist, desto eher kann die ärztliche Behandlung beginnen. Die Apothekenteams beraten kompetent zu allen Selbsttests und welche Handlungsempfehlungen sich aus einem positiven oder negativen Testergebnis ergeben.“
Pressemitteilung „ VDGH - Verband der Diagnostica-Industrie, Berlin, 20.2.2025 (https://www.vdgh.de/presse/pressemitteilungen/details/erleichterter-zugang-zu-selbsttests/).
* Pressemitteilung „Apotheken bieten Selbsttests auf verschiedene Infektionen an“. ABDA, 21.2.2025 (https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/apotheken-bieten-selbsttests-auf-verschiedene-infektionen-an-1/).