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Gesundheitswesen

Gehaltssteigerung in der Altenpflege ab September

7.9.2022

In der Altenpflege ist ab September 2022 die tarifliche Bezahlung verpflichtend. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Steigerung je nach Einrichtung und Bundesland auf zwischen 10 und 30 Prozent.

Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministerium (BMG) steigen die Gehälter für viele Pflegekräfte in der Altenpflege aktuell erheblich. Grund für die Gehaltsverbesserungen ist im Wesentlichen die seit dem 1. September 2022 geltende Verpflichtung für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, ihre Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung nach Tarif zu bezahlen, fasst das BMG zusammen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach dazu: „Die Tariftreueregelung wirkt. Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt“. Seit dem 1. September 2022 muss eine Pflegeeinrichtung, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.

Bereits in den vergangenen Jahren sind die Löhne in der Altenpflege deutlich gestiegen: Von 2017 bis 2021 betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege insgesamt 20,8%. Damit übertraf die Lohnentwicklung in der Altenpflege die durchschnittliche Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 9,6% und in der Krankenpflege mit 13,6%. In der Altenpflege haben die Löhne für Fachkräfte seit 2020 erstmals das Durchschnittsniveau überschritten.

Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit, September 2022

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