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Gesundheitssystem

Mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen

9.1.2024

Der Bundestag Mitte Dezember Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen: Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) (20/9048) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Außerdem wurde einem zweiten vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) zugestimmt.

Die Novellen zielen darauf ab, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und für die Forschung besser nutzbar zu machen. Beide Vorlagen waren in der parlamentarischen Beratung noch an zahlreichen Stellen verändert und ergänzt worden. Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit kaum genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die freiwillige digitale Anwendung nicht nutzen möchte, muss widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll schon 2024 verbindlich werden.

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

AOK-Umfrage: Mehrheit findet Opt-out-Regelung gut

Laut einer aktuellen vom AOK-Bundesverband beauftragten Online-Befragung unter 10000 Personen von Ende November finden 62,9 Prozent der Befragten die darin enthaltene Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte gut. 21,1 Prozent lehnen die Regelung ab, 12,4 Prozent sind unentschieden. „Mit dem neuen Verfahren wird für alle Versicherten eine ePA angelegt, ohne dass sie sich aktiv darum kümmern müssen. Dies wird der Digitalisierung im Gesundheitswesen hoffentlich Schubkraft verleihen. Das Befragungsergebnis macht deutlich, dass es für diese Neuregelung ganz überwiegend Zustimmung in der Bevölkerung gibt“, sagt Jens Martin Hoyer (Berlin), stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Die Befragung zeigt außerdem, dass aktuell etwa jeder fünfte Befragte (21,3 Prozent) Widerspruch gegen das Anlegen der persönlichen Patientenakte einlegen will. Knapp die Hälfte der Befragten (49,3 Prozent) will dies nicht tun, sehr viele Menschen (18,7 Prozent) sind noch unentschieden oder geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen (10,7 Prozent). „Diese Ergebnisse machen deutlich, dass viel Informations- und Überzeugungsarbeit vor uns liegt. Viele Menschen reagieren noch skeptisch und wissen zu wenig über die Vorteile der elektronischen Patientenakte“, so Hoyer. Um Unsicherheiten auszuräumen, brauche es im kommenden Jahr eine breit angelegte Informationskampagne.

Mitteilung „Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem beschlossen“. Deutscher Bundestag, Berlin, 14.12.2023 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-digitalisierung-gesundheitswesen-980632).
Pressemitteilung „Umfrage zur elektronischen Patientenakte: Mehrheit findet Opt-out-Regelung gut“. AOK-Bundesverband, Berlin, 13.12.2023 (https://www.aok.de/pp/bv/pm/epa-aok-umfrage-zu-opt-out/).

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