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Ernährung

Wenig Pflanzenschutzmittelrückstände bei Bio-Produkten

18.1.2022

Häufig und gern verzehrte Lebensmittel sind nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seinem neuesten Bericht mit.

Allerdings wurden in dem darin berücksichtigten Jahr 2020 entgegen dem Trend der vorangegangenen Jahre die zulässigen Höchstgehalte etwas häufiger überschritten, vor allem bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten. Insgesamt bleibt die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen weiterhin auf niedrigem Niveau.

Für die vom BVL vorgestellte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ sind von den Überwachungsbehörden der Bundesländer 18.921 Lebensmittelproben von insgesamt 236 verschiedenen Lebensmitteln auf bis zu 1.048 verschiedene Stoffe untersucht worden. Die am häufigsten untersuchten Lebensmittel mit 400 und mehr Proben waren Kartoffeln (671 Proben), Äpfel (554 Proben), Erdbeeren (537 Proben), grüner Salat (482 Proben), Karotten (459 Proben), Tees (schwarz und grün; 434 Proben) und Milch und Milchprodukte von Rindern (410 Proben). Die Ergebnisse zeigen, so berichtet das Amt, deutliche Unterschiede bei der Betrachtung einzelner Erzeugnisse.

Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln oder Äpfel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Spargel weisen seit Jahren kaum oder gar keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Bei Lebensmitteln mit häufig untersuchten Proben (mindestens 100 Proben) waren im Jahr 2020 die meisten Überschreitungen bei Granatäpfeln (22,9 %), tiefgefrorenen Brombeeren (13,9 %), frischen Kräutern (13,3 %) und getrockneten Bohnen (7,6 %) festzustellen.

Die Untersuchungen von Bio-Lebensmitteln bestätigen, dass diese Produkte weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. So wiesen zwei Drittel der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf, während dies bei konventioneller Ware nur auf ein Drittel der Proben zutraf.

Das BVL betont, dass diese Auswertungen größtenteils auf risikoorientiert gezogenen Proben basieren. Waren also Lebensmittel in der Vergangenheit auffällig, werden sie häufiger und mit höheren Probenzahlen untersucht als solche, bei denen aus Erfahrung keine erhöhte Rückstandsbelastung erwartet wird. Aus diesem Grund erlauben die in diesem Bericht dargestellten Ergebnisse keinen Rückschluss auf die Belastung der Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel.

BVL: Überschreitung des Höchstgehalts nicht gesundheitsgefährdend

Die häufigsten Beanstandungen betrafen Rückstände der Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid (als Pflanzenschutzmittel in Deutschland verboten), Dithiocarbamate, Nikotin (als Pflanzenschutzmittel in Deutschland heute verboten), Lambda-Cyhalothrin, Acetamiprid, Chlorpyrifos (als Pflanzenschutzmittel in Deutschland nicht mehr zugelassen), Fosetyl, Trimethylsulfonium-Kation, Carbendazim, Iprodion (Glycophen, in der EU nicht mehr zugelassen).

Nach Auffassung des BVL sind Rückstände zugelassener Pflanzenschutzmittel in Konzentrationen unterhalb zulässiger Höchstgehalte gesundheitlich unbedenklich. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts sei nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucher. Eine umweltmedizinische Recherche für Ärzte oder Verbraucher zur Toxizität auch der verbotenen bzw. nicht mehr zugelassenen Substanzen ist schwierig, weil öffentliche Datenbanken nur Informationen zu zugelassenen Pestiziden vorhalten.

Pressemitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Januar 2022

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