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Viele Patienten glauben nicht an Wirksamkeit von Digitalen Gesundheitsanwendungen

Der Ende März 2022 veröffentlichte DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) und der Universität Bielefeld zeigt, dass die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Gesundheitssystem zwar angekommen sind und genutzt werden, viele Patienten jedoch nicht wirklich von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind.

Bei der TK sind zwischen Oktober 2020 und Ende Dezember 2021 19.025 Verordnungen für DiGA eingegangen. Am häufigsten verschrieben wurden Apps gegen Rückenschmerzen (3.947), Tinnitus (3.450) und Migräne (2.524). Mit 66,5% liegt der Anteil der Frauen bei den DiGA-Nutzern deutlich höher als der der Männer. Ein Blick auf die Altersverteilung zeigt, dass es auffallend weniger Verschreibungen bei den unter 30-Jährigen und den über 60-Jährigen gibt. Das Durchschnittsalter der DiGA-Nutzer liegt bei 45,5 Jahren. Der Report zeigt auch, dass die Apps in den Arztpraxen noch nicht angekommen sind. Lediglich 4% aller Ärzte haben bislang Rezepte für DiGA ausgestellt (7.000 von 180.000). Auffällig ist, dass in Berlin ‒ wo auch die meisten DiGA-Hersteller sitzen ‒ die Verordnungsquote am höchsten ist (2.136 Rezepte, das entspricht 2,3 Rezepten pro 1.000 Versicherten).

Die TK hat 244 Versicherte, die eine App verschrieben bekommen haben, zu Nutzung und Zufriedenheit befragt. Mit 84% gab die überwiegende Mehrheit an, ihre DiGA mindestens einmal pro Woche zu nutzen, davon 37% täglich. 10% gaben an, sich nur wenige Male im Monat einzuloggen. Lediglich 6% nutzten die App gar nicht. Bei der Zufriedenheit zeichnet sich ein gemischtes Bild ab: 19% der Befragten geben an, dass die App ihre Beschwerden gelindert hat. 43% stimmen eher zu, dass die App ihnen geholfen hat. 34% geben jedoch an, dass die DiGA ihnen nicht oder eher nicht geholfen hat.

Preisbildung in der Kritik

Die Hamburger Krankenkasse moniert die Preisgestaltung bei den DiGA und fordert faire Preise. „Wir sehen, dass die Apps in der GKV-Erstattung plötzlich deutlich mehr kosten als vorher. Es ist ein Unding, dass die Preise im ersten Jahr quasi frei festgesetzt und sogar erhöht werden können“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. „Es muss eine Verhältnismäßigkeit geben zwischen den Kosten für DiGA und den Kosten für analoge Arztbehandlungen.“ Im Moment kosteten DiGA teilweise mehr als analoge Therapien ‒ und das, obwohl der Nutzennachweis für das erste Jahr noch ausstehe. Diese Preisbildungsmechanismen, kritisiert auch Reportautor Prof. Dr. Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld. Natürlich vor allem hinsichtlich jener DiGA, deren Nutzen nicht oder nur teilweise belegt werden könnte. So ist bereits die erste DiGA wieder aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen worden, weil ihr Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte. „Bereits für die Listung beim BfArM muss es eine aussagekräftige Datengrundlage geben“, so Baas, denn offenbar „reichen die bisherigen Anforderungen nicht, um den Nutzen einer App abzuschätzen“.

Hinweis: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, diga.bfarm.de) prüft die Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften ‒ vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit ‒ sowie die durch den Hersteller vorzulegenden wissenschaftlichen Nachweise für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte und entscheidet dann, welche Apps von den Krankenkassen übernommen werden können. Im ersten Zulassungsjahr können die App-Anbieter ihre Preise dann frei bestimmen und müssen anschließend einen Nutzennachweis erbringen.

Pressemitteilung Techniker Krankenkasse, März 2022

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