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Erstmals Heilmittelbehandlungen per Video in der GKV möglich

20.4.2022

Ab April 2022 sind erstmals Heilmittelbehandlungen per Video möglich, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fest. Dazu gehören die allgemeine Krankengymnastik und die Atemtherapie bei schweren Erkrankungen der Atemorgane.

Bislang fanden diese Behandlungen ausschließlich in der Praxis des Therapeuten oder im häuslichen Umfeld statt (abgesehen von den zum 31. März ausgelaufenen Corona-Sonderregelungen). Nun können sie in Teilen auch telemedizinisch durchgeführt werden. Mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im vergangenen Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer waren aufgefordert, bis Ende 2021 festzulegen, welche der verordnungsfähigen Heilmittel für eine Behandlung per Video geeignet sind. Die ersten Verträge wurden nunmehr für die Bereiche Physiotherapie und Ernährungstherapie veröffentlicht und sind rückwirkend zum 1. April in Kraft getreten.

Die Entscheidung, eine Heilmittelbehandlung per Video durchzuführen, trifft der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten. Es ist für beide Seiten freiwillig, und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich. Ob die Behandlung per Video oder in Präsenz stattfindet, hat keinen Einfluss auf die Verordnung. Sollten allerdings medizinische Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, kann der Arzt die Videobehandlung auf dem Verordnungsvordruck durch einen entsprechenden Hinweis ausschließen (im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“). Ergibt sich während der Therapie, dass dennoch eine Behandlung per Video geeignet ist, so ist dies möglich ‒ allerdings erst nach Zustimmung des Patienten und nur im Einvernehmen mit dem Arzt.

Behandlung in Echtzeit

Derzeit sind nur ausgewählte Heilmittel als telemedizinische Leistung möglich: allgemeine Krankengymnastik (KG) als Einzelbehandlung bzw. Gruppenbehandlung, Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane (KG Muko), KG-ZNS nach Bobath (Kinder resp. Erwachsene), manuelle Therapie (nur eine Behandlungseinheit). In den Bereichen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ergotherapie konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Die KBV betont: Die Videobehandlung muss in Echtzeit erfolgen. Aufgezeichnete Videofilme oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind keine Behandlung im Sinne der Heilmittel-Richtlinie. Ausnahmsweise ist auch eine telefonische Behandlung möglich (z.B. Ernährungsberatung). Weitere Infos finden sich auf der KBV-Themenseite Heilmittel.

Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), April 2022

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