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DiGA

Krankenversicherungen stellen Nutzen von Apps auf Rezept in Frage

9.1.2023

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), oder auch „Apps auf Rezept“, wurden im Jahr 2022 sehr zurückhaltend verwendet. Das geht aus einer Untersuchung des GKV-Spitzenverbands in Berlin über den Zeitraum September 2020 bis September 2022 zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA.

Die zentrale Erkenntnis der Analyse zu den seit rund zwei Jahren verordnungsfähigen und von den Kassen bezahlten DIGA: Die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes bewegt sich seit Anfang 2022 auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden bis Ende September 2022 rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen (zum Vergleich: in Deutschland gibt es rund 74 Millionen Kassenpatienten).

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, kommentiert die Analyse so: „Den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken auch nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen. Dabei sehen wir durchaus großes Potenzial, wie DiGA die Patienten beim Erkennen oder Überwachen von Krankheiten unterstützen können.“

Bei der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis fehlt häufig der Nachweis über den medizinischen Nutzen. Deshalb werden zwei Drittel der DiGA nur vorläufig, zur Probe, aufgenommen. Hinzu kommt die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Herstellende Unternehmen können im ersten Jahr der Aufnahme einen beliebig hohen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden muss, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Das Preisspektrum reicht dabei von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage.

Die GKV-Auswertung zeigt weiter, dass die durchschnittliche Preishöhe von DiGA mit fehlendem Nutzennachweis deutlich steigt. Die Preisentwicklung der durchschnittlichen Herstellerpreise dauerhaft aufgenommener DiGA ist hingegen konstant bis leicht sinkend. Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro – in der Regel für ein Quartal. Die Herstellerpreise sind damit gegenüber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20% gestiegen. Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzen dieses sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert. Vielmehr eröffnen sie den DiGA-Herstellenden auch über das erste Jahr hinaus große Spielräume für hohe Preise. „Es gibt augenscheinlich keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen“, so Stoff-Ahnis. Den DiGA-Bericht 2022 des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen  lesen Sie hier (PDF, 57 Seiten).

Pressemitteilung GKV-Spitzenverband, Januar 2023

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