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Beratung

Organspende: Kostenfreie Praxis-Beratungsunterlagen sind ab März verfügbar

4.2.2022

Ab März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Ärzte mit einem Infopaket mit Patientenbroschüren und Organspendeausweisen.

Grund für die Informationsaktion ist das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ aus dem März 2020. Der Versand der Infopakete an die Praxis habe bereits begonnen und soll Ende Februar abgeschlossen sein, meldet die kassenärztliche Bundesvereinigung. Das Standardinformationspaket enthält jeweils zehn Exemplare der beiden Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ für Patienten sowie 100 Organspendeausweise. Alle Unterlagen können bei Bedarf kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung via E-Mail oder Fax nachbestellt werden. Ein Bestellschein mit einer Übersicht der Materialien liegt dem Infopaket bei. Darüber hinaus stehen diese und weitere Infomaterialien ‒ unter anderem ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende (52 Seiten) sowie Materialien für Patienten in leichter Sprache ‒ auf der Internetseite der BZgA zur kostenfreien Bestellung oder zum Download als PDF zur Verfügung.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert: Ab 1. März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär.

Praxisnachricht Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Januar 2022

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