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Management

Vorsorge

Risikomanagement unverzichtbar

Uwe Zoske

Die Praxis läuft gut, das Einkommen stimmt. Aber was passiert, wenn Sie als Arzt ausfallen? Kurzfristige Vakanzen sind sicherlich einigermaßen problemlos zu überbrücken, aber ist die Praxis, sind Sie auf längere Ausfälle oder sogar den Tod vorbereitet? Haben Sie für Ihre Familie vorgesorgt?

Wer denkt schon wirklich (gerne) darüber nach, was alles passieren könnte? Dennoch ist es wichtig, bereits im Vorfeld verschiedene Szenarien zu berücksichtigen, um im Ernstfall mögliche Schäden gering halten zu können. Grundsätzlich gilt: Alle Verträge, ob mit Banken, Versicherungen, Vermietern, Mitarbeitern usw., sollten in einem Ordner aufbewahrt werden, sodass die Personen Ihres Vertrauens sich schnell einen Gesamtüberblick verschaffen können. Regeln Sie unbedingt die Vollmachten, die Vorsorgevollmacht und die ­Patientenverfügung und vergessen Sie nicht, ein Testament anzufertigen. Hier ist das Hinzuziehen eines Anwalts ratsam, um Rechtssicherheit zu bekommen.

Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz. Hierzu zählen u. a. eine Berufsunfähigkeits(BU)-Versicherung mit einer monatlichen Rente ab 50 % BU), eine Unfallversicherung und eine „Schwere Krankheiten Vorsorge“ mit einer Einmalzahlung bei Diagnose einer der versicherten Krankheiten. Bei dem Wust an Versicherungsmöglichkeiten gilt es, sorgfältig zu sondieren, welche Formen für Sie infrage kommen.

Der kurzfristige Ausfall

Während ein vorübergehender Ausfall einen kurz- oder mittelfristigen Einkommensverlust verursacht, haben eine andauernde Krankheit oder der Tod eine Existenzbedrohung zur Folge. Bei einem kurzfristigen Ausfall bis zu einem Monat sollten die folgenden Aktivitäten eingeleitet werden:

1 Vertretung organisieren.
2 Die Kammer, den Verband und auf jeden Fall den Steuerberater informieren.
3 Wenn möglich, den Praxisablauf aus der Ferne überwachen, auf jeden Fall eine  Person Ihres Vertrauens bestimmen, für den  Fall, dass Sie nicht in der Lage dazu sind.
4 Den Personalbestand anpassen oder Kurzarbeit beantragen.
5 Den Notfallbetrieb durch einen Kollegen absichern lassen.

Mit einer Betriebskosten-Versicherung für die Praxis und einer Krankentagegeld-Versicherung für den privaten Bereich sind Sie in der Lage, den Praxisablauf auch während Ihrer Abwesenheit zu organisieren und den wirtschaftlichen Schaden zu reduzieren.

Der längerfristige Ausfall

In diesem Fall geht es um den Erhalt Ihrer Existenz. Wir unterstellen, dass ein Wiedereinstieg in die Praxis vorhersehbar ist, die Überbrückungszeit die Praxis aber vor große Herausforderungen stellt. Das sollten Sie u. a. tun:

1 Punkte 1–5 wie beim kurzfristigen Ausfall.
2 Vollmachten sicherstellen.
3 Gesamten Geldverkehr – Abbuchungen, Überweisungen, Bargelddienst – über­wachen bzw. zeitweilig diese Geschäfte an eine Vertrauensperson übertragen.
4 Liquidation über abgeschlossene Behandlungsfälle erstellen lassen.
5 Termingerechte Zahlungen der Gehälter, Steuern und Sozialabgaben der Mitarbeiter sicherstellen.
6 Über den Steuerberater das Finanzamt informieren, evtl. Reduzierung der Steuervorauszahlung.
7 Zahlungseingänge kontrollieren.
8 Vorauszahlungen anpassen lassen, fällige Rechnungen von Zulieferern bezahlen.
9 Abbuchungen und Daueraufträge überprüfen und evtl. stoppen.
10 Tilgungsaussetzung mit der Bank absprechen.

Im Todesfall

Sollten Sie mitten aus dem Leben gerissen werden, ist eine vorsorgliche Regelung umso wichtiger, da Ihre Hinterbliebenen selten in der Lage sind, in dieser ­Situation rational zu denken. Im Prinzip gelten die gleichen Regelungen wie in den Punkten zuvor, sie sind jedoch um einiges komplexer. Unsere dringende Empfehlung ist, auch wenn genau dieses Thema ­Ihnen emotional fern liegt, alle Formalitäten so zu regeln, dass Ihre Familie möglichst abgesichert ist. Als finales Resultat steht in der Regel der Verkauf der Praxis an. Bis dahin sollte die Praxis im besten Falle durch einen Vertreter weitergeführt werden. Mit der Auszahlung der entsprechenden Ver­sicherungsleistungen haben Sie im Idealfall dafür ­Sorge getragen, dass alle noch zu leistenden Zahlungen und Verpflichtungen bedient werden können.

Zu bedenken ist in der Regel:

1 Ist die Tilgung von bestehenden Praxis­krediten evtl. durch eine Risikolebens­versicherung abgedeckt?
2 Wie sieht es mit dem privaten Grund­besitz aus? Sind noch Hypotheken und Grund­schulden eingetragen oder ist er schuldenfrei?
3 Stehen noch Steuerzahlungen aus, für die Rücklagen gebildet worden sind?
4 Gibt es Rückstellungen, um die Ausbildung der Kinder zu gewährleisten?

Geschäftsunfähigkeit

Bitte beachten Sie noch ein wichtiges Thema: Für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig werden, sollten Sie unbedingt im Vorfeld die Person Ihres Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer ­Patienten- und Betreuungsverfügung ausstatten. Tun Sie das nicht, kann das Vormundschaftsgericht einen geeigneten Betreuer bestellen.

FAZIT:

Risikomanagement steht sicherlich nicht im Mittelpunkt Ihres Handelns, ist aber ein elementar wichtiges Element der Vorsorge. Es gibt viele Fallstricke, die sorgfältig analysiert und ausgeräumt werden sollten. Nehmen Sie sich Zeit und sprechen Sie im Kreis Ihrer Familie über Ihren Wunsch, die ­Dinge so zu regeln, dass auch schwierige Zeiten überstanden werden können. Gerade in einer emotionalen Stresssituation ist die Klarheit bei der wirtschaftlichen Absicherung eine entscheidende Hilfestellung. Ob vorübergehender Ausfall oder Tod – alles was nicht geregelt ist, führt zu einer zusätzlichen Belastung.

Der Autor

Uwe Zoske
Risikomanagement und Marketingberatung
med3
55130 Mainz

zoske@med3.net

Literatur beim Autor

Bildnachweis: privat

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