GLP-1-Agonisten wie Semaglutid und Tirzepatid haben bewiesen, dass Peptide wirksame Medizin sein können. Seither wächst der Wunsch vieler Patientinnen und Patienten nach weiteren Peptidtherapien, oft ohne belastbare Datenlage. In der Praxis braucht es daher klare Kriterien und Aufklärung über Risiken und Zulassungsstatus.
Stellen Sie sich vor, ein Patient mit Achillodynie erzählt in der Sprechstunde, er habe sich das synthetische Peptid BPC-157 aus dem Internet bestellt und spritzt es sich nun seit 3 Wochen selbst. Die Idee habe er aus einem Fitness-Podcast. Jetzt möchte er eine ärztliche Kontrolle und Dosissteigerung. Dieses Szenario wird laut Dr. Dean Berman (Wien) in hausärztlichen Praxen immer mehr zum Alltag.
Peptide sind kurze Ketten aus Aminosäuren und liegen strukturell zwischen klassischen Wirkstoffmolekülen und großen Biologika [1]. Weltweit sind rund 80 Peptidwirkstoffe zugelassen, der globale Markt wird auf etwa 50 Milliarden US-Dollar geschätzt. Was erklärt diesen aktuellen Boom? Zum einen haben Semaglutid und Tirzepatid den (generellen) Einsatz von Peptiden scheinbar legitimiert, da man für diese beiden Wirkstoffe belegen konnte, dass es sich bei ihnen um moderne, hochwirksame Medizin handelt. Zum anderen steigt die Nachfrage nach Longevity-Medizin, wobei sich Patientinnen und Patienten online selbst über Möglichkeiten informieren. Das alles geschieht in einem unübersichtlichen Peptidmarkt, in dem lokale Zulassungsregeln, Off-Label-Verordnung, Kompoundierung und internationale Online-Anbieter für Verwirrung sorgen.

Peptid ist nicht gleich Peptid
Dr. med. Matthias Kraft (Adliswil, Schweiz) warnt vor einem verbreiteten Missverständnis: Klassische Peptidhormone wie Insulin oder GLP-1-Analoga bestehen aus deutlich mehr Aminosäuren als die sogenannten Bioregulatoren, die in der Longevity-Szene ebenfalls als „Peptide“ vermarktet werden. „Nicht jedes Peptid ist gleich Peptid“, betont Kraft. Ultrakurze Peptide (USP) bestehen aus lediglich 2– 6 Aminosäuren und sollen, anders als klassische Rezeptorliganden, direkt in den Zellkern gelangen, um dort die Genexpression zu modulieren [2]. Kraft ordnet diese Substanzklasse in das mittlerweile auf 12 Kennzeichen erweiterte Konzept der „Hallmarks of Aging“ ein, die gemeinsam den Alterungsprozess auf zellulärer und systemischer Ebene vorantreiben [3]. So setzen USP etwa gezielt an der epigenetischen Regulation, Stammzellfunktion, mitochondrialen Funktion sowie an der vaskulären und entzündlichen Homöostase an.
Ein bekannter Vertreter der USP ist das Tripeptid Epitalon, das auf jahrzehntelange Forschung des russischen Wissenschaftlers Vladimir Khavinson zurückgeht und dem eine epigenetische Wirkung auf Chromatinorganisation und Genexpression nachgesagt wird [2]. In einer von Khavinson beschriebenen Beobachtungsstudie mit rund 12 000 älteren Teilnehmenden über 1,5 Jahre sank bei einer Kombination von 6 Peptidsubstanzen die Rate akuter Atemwegsinfekte um ca. das 2,4-Fache [4]. Kontrollierte, unabhängige Studien nach westlichen Qualitätsstandards fehlen für diese Substanzklasse bislang noch.
Evidenz und Regulierung
Berman empfiehlt, Peptide konsequent nach Evidenzniveau einzuordnen – von Wirkstoffen mit langer pharmakologischer Entwicklungsgeschichte bis zu kaum untersuchten Trendsubstanzen [5]. „Evidenzstufen sind keine Kritik an der Innovation, sondern ehrliche Medizin“, so Berman. Ganz oben stehen zugelassene Wirkstoffe mit großen Phase-III-Studien wie Semaglutid oder das für HIV-assoziierte Lipodystrophie zugelassene Tesamorelin. Eine Stufe darunter liegen kompoundierte Wachstumshormon-Sekretagoga wie CJC-1295 oder Ipamorelin, meist im Off-Label-Bereich mit begrenzter Humandatenlage. Noch schwächer in der Evidenz sind Reparatur-Peptide wie BPC-157, TB-500 oder GHK-Cu. Ihr Nutzen scheint plausibel für Wundheilung und Angiogenese, aber ohne belastbare Daten zu Dosis, Dauer und Langzeitsicherheit. Ganz unten stehen Biohacker-Protokolle ohne jede kontrollierte Evidenz.
Die regulatorische Lage ist von Land zu Land unterschiedlich. Magistrale Zubereitung, Off-Label-Einsatz und reguläre Zulassung sind rechtlich nicht gleichzusetzen, die Verantwortung liegt am Ende bei der verordnenden Praxis. Wer ein kompoundiertes Peptid verordnet oder abgibt, haftet für Qualität und Aufklärung, unabhängig davon, was ausländische Anbieter versprechen. Bei der Kompoundierung werden Wirkstoffe individuell durch eine spezialisierte Apotheke nach ärztlicher Rezeptur hergestellt. Bei kompoundierten Präparaten sind ein Analysezertifikat mit Angaben zu Identität, Reinheit, Sterilität und Endotoxingehalt sowie eine lizensierte Bezugsquelle aus Bermans Sicht Voraussetzung für jede Anwendung. Für sportlich aktive Patientinnen und Patienten ist zudem die Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) relevant: BPC-157 sowie gängige Wachstumshormon-Sekretagoga wie CJC-1295, Ipamorelin, Sermorelin, Tesamorelin und Ibutamoren stehen auf der WADA-Verbotsliste 2026 und sind ganzjährig untersagt, während USP wie Epitalon dort bislang nicht gelistet sind [6].
Für die Sprechstunde schlägt Berman ein einfaches Ablaufschema vor. Zunächst das konkrete Therapieziel benennen („mehr Energie“ sei keine Zieldefinition, „bessere Schlafqualität innerhalb von 6 Wochen“ schon eher), danach Kontraindikationen und Basislabor prüfen sowie das Evidenzniveau offen kommunizieren. Auch ein Monitoring (z. B. Blutzucker, Nierenwerte, IGF-1; abhängig von der Peptidklasse) sollte festgelegt und klare Abbruchkriterien vorab definiert werden.

Peptidmedizin ist auch in der hausärztlichen Praxis angekommen. Die Evidenzlage ist jedoch noch sehr heterogen. Qualität und Herkunft der eingesetzten Präparate sind ebenso entscheidend wie eine klare Aufklärung über Zulassungsstatus, Risiken und Monitoring. Wer diesen Rahmen einhält, kann Wünsche von Patientinnen und Patienten besser einordnen, ohne unbelegte Versprechen mitzutragen.

Symposium „Peptide“ anlässlich der 26. Konferenz der GSAAM (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Anti-Aging-Medizin) e. V., Frankfurt am Main, Juni 2026