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Kongress-Ticker

Topic

Erkennung und Behandlung der Herzinsuffizienz

Nicole Hein

22.7.2022

Die Digitalisierung des Gesundheitssystems bedarf einer Weiterentwicklung und Anpassung – und das IT-technologisch, organisatorisch und rechtlich.

Besonders deutlich wird das mit Blick auf den aktuell in Deutschland praktizierten Umgang mit Daten aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Denn anstatt Patientendaten vor Missbrauch zu schützen, verhindern wir tatsächlich den Zugang und die Nutzung der Daten“, erklärte DGIM-Kongress-Präsident Prof. Dr. med. Markus Lerch (München). Dies führe teils zu absurden Situationen und gefährde im äußersten Fall sogar Menschenleben. „Der Datenschutz kann etwa dazu führen, dass ein Arzt in der Notaufnahme aufgrund einer technischen Zugriffsblockade nicht die Behandlung desselben Patienten durch den Facharzt einsehen kann, da der Notfallmediziner nicht an der ursprünglichen Behandlung beteiligt war.“ Statt auf Zugriffsblockaden zu setzen, müsse, wie in anderen Ländern, der Zugriff dokumentiert und – im Falle eines Missbrauchs – bestraft werden, so Lerch.

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