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Pneumokokken-Impfung mit PCV20 bei Erwachsenen

Entsprechend der STIKO-Empfehlung ist bei der Pneumokokken-Impfung Erwachsener nur noch der Impfstoff PCV20 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzbar. Das gilt für die Impfung ab 60 Jahren, ab 18 Jahren mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, sonstigen chronischen Erkrankungen oder mit anatomischen und Fremdkörper-assoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis sowie mit beruflich bedingter Indikation.

Die Impfungen mit PPSV23 beziehungsweise die sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 werden in der aktualisierten Fassung für Erwachsene nicht mehr empfohlen und sind damit auch nicht mehr erstattungsfähig. Die bisherigen Dokumentationsnummern für die Pneumokokken-Impfung behalten ihre Gültigkeit.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) begründete die Empfehlung für PCV20 und den Wegfall der Empfehlungen für PPSV23 und PCV13 damit, dass PCV 20 als 20-valenter Konjugatimpfstoff ein deutlich breiteres Serotypenspektrum abdeckt als der 13-valente Konjugatimpfstoff. Zum anderen führte sie an, dass Konjugatimpfstoffe, da sie sowohl B-Zellen als auch T-Zellen aktivieren, immunogener sind als einfache Polysaccharidimpfstoffe, die ausschließlich eine B-Zellantwort auslösen können. Von der besseren Immunogenität könnten nicht nur ältere Menschen, sondern auch Personen mit einer Immunschwäche profitieren. Denn sowohl eine Immunschwäche als auch altersbedingte Umbauprozesse des Immunsystems können zu einer Abschwächung der Impfantwort führen.

Apexxnar Impfung

Pressemitteilung "Pneumokokken-Impfung mit APEXXNAR® (PCV20) bei Erwachsenenab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen" (Pfizer GmbH), Januar 2024

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