Die Europäische Kommission hat kürzlich die Zulassungserweiterung für den 21-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV21) CAPVAXIVE® genehmigt. Diese umfasst die aktive Immunisierung zur Prävention von invasiven Erkrankungen und Pneumonien, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis < 18 Jahren, die bereits eine pädiatrische Pneumokokken-Grundimmunisierung abgeschlossen haben.
Die Zulassungserweiterung wird durch die Daten der doppelblinden Studie STRIDE-13 gestützt. Die Erstzulassung von PCV21 erfolgte am 24. März 2025 zunächst für die Anwendung bei Personen ab 18 Jahren für die aktive Immunisierung zur Prävention von invasiven Erkrankungen und Pneumonien, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden.
PCV21 zielt auf 8 spezifische Serotypen ab (15A, 15C, 16F, 23A, 23B, 24F, 31 und 35B), die in bisherigen Pneumokokken-Impfstoffen nicht enthalten sind. Der Konjugatimpfstoff wird als Einzeldosis verabreicht.
Da eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für PCV21 derzeit noch aussteht, erfolgt aktuell keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.