Beim fortgeschrittenen Lymphödem haben Lymphdrainage oder andere nicht medikamentöse Verfahren keine klare Überlegenheit gegenüber medikamentösen Verfahren. Das ist das Ergebnis der finalen Gesundheitstechnologie-Bewertung im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die vom IQWiG mit der Bewertung beauftragte Expertengruppe untersuchte den Nutzen und Schaden sowie die Wirtschaftlichkeit weiterer nicht medikamentöser Behandlungen von fortgeschrittenen Lymphödemen (ab Stadium II) ‒ unabhängig von ihrer Ursache. Zusätzlich berücksichtigte sie ethische, soziale, rechtliche und organisatorische Fragen. Die komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) gilt zwar aktuell als die Standardtherapie zur Behandlung von Lymphödemen. Sie besteht aus fünf verschiedenen Komponenten: der manuellen Lymphdrainage, der Kompressionstherapie, entstauungsförderndem Sport oder Bewegungstherapie, Hautpflege und Aufklärung bzw. Schulungen zur Selbsttherapie.
Die Forscher konnten jedoch keine Studie identifizieren, die die KPE in ihrer Gesamtheit untersucht hat. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass es zumindest für vier weitere Maßnahmen Anhaltspunkte für einen Nutzen im Hinblick auf einzelne patientenrelevante Endpunkte gibt, nämlich
Letztlich zeigte die Auswertung der Studien keine klare Überlegenheit für eine oder mehrere bestimmte Therapien. Einschränkend stellt der Health Technology Assessment (HTA)-Bericht zudem fest, dass eine vollständige Nutzen-Schaden-Abwägung der jeweiligen Verfahren in der Regel nicht möglich ist, da die wenigsten Studien unerwünschte Ereignisse erhoben. Auch ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse limitiert, weil die für den Bericht als relevant identifizierten Studien (20 von 23) nahezu ausschließlich Betroffene mit Arm-Lymphödem nach Brustkrebstherapie untersuchten.
Weiterführende Informationen vor allem zur KPE-Therapie des chronischen Lymphödems, aber auch einiger weiterer konservativer Maßnahmen, finden sich in der S2-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Lymphödeme“ (2017, AWMF Reg.-Nr. 058-001).
Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Mai 2022