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Strukturreform

Lauterbach legt neues Krankenhauskonzept vor

Steffen Robens

7.12.2022

Eine Neustrukturierung von Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen soll die Probleme des deutschen Kliniksystems verbessern. Die Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ stellte Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor.

An großen Worten sparte der Minister Prof. Dr. Karl Lauterbach nicht: Von Revolution und der Überwindung des Fallpauschalensystems war in der Bundespressekonferenz die Rede. „Wir haben die Ökonomie zu weit getrieben. Momentan werden zu oft Mittelmaß und Menge honoriert. Künftig sollen Qualität und Angemessenheit allein die Kriterien für gute Versorgung sein“, so Lauterbach.

Wie bekannt ist, mussten die Fixkosten beispielsweise für Personal, Medizintechnik oder eine Notaufnahme über Fallpauschalen erwirtschaftet werden. Künftig sollen feste Beträge als Vorhaltekosten definiert werden, den Krankenhäuser gemäß ihrer Versorgungsstufe und Fachrichtung erhalten. So soll der wirtschaftliche Druck von Krankenhäusern genommen werden.

Neuer Baustein: Level 1 i

Die Krankenhausstruktur wird in drei Level unterteilt: Die Grundversorgung (Level I), die die medizinische und pflegerische Basisversorgung leisten kann, also etwa grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfallversorgung. Darauf folgt die Regel- und Schwerpunktversorgung (Level II) als Grundversorgung mit weiteren Leistungen und an der Spitze Maximalversorger (Level III) wie Universitätskliniken. Für jedes Level werden einheitliche Mindestvoraussetzungen für apparative, räumliche und personelle Ausstattung festgelegt. Die Rolle von Regel- und Maximalversorgern bleibt gleich, wird aber strenger definiert.

Als eine Brücke zwischen stationärem und ambulantem System sollen die Krankenhäuser des Levels I fungieren.  Sie werden unterteilt in 1n und 1i. Krankenhäuser der Versorgungsstufe 1n übernehmen die Rolle der flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung. Sie sollen die Basisbehandlung für Innere Medizin und Chirurgie auf Facharzt-Standard rund um die Uhr sicherstellen. Zur Notfallkompetenz gehören mindestens sechs täglich betreibbare Intensivbetten, die telemedizinische Verknüpfung zu Fachkliniken der Stufe II und III und die Möglichkeit, Patienten schnell verlegen zu können.

Eine neue Rolle übernehmen die 1i-Krankenhäuser: Hier werden Akutpflegebetten ohne feste Fachabteilungszuordnung angeboten. Die Leitung sollen entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen. Das Konzept soll offen für die Pflege durch Angehörige sein. Es wird eine fachärztliche und allgemeinmedizinische Versorgung geleistet, bei der tagsüber ein Arzt anwesend ist und nachts eine Rufbereitschaft besteht. Die Finanzierung soll über sachgerecht kalkulierte, degressive Tagespauschalen für die Akutpflege geschehen und nicht mehr über das DRG (diagnosis-related groups)-System. Ärztliche Leistungen sollen nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für Ärzte mit KV (Kassenärztliche Vereinigung)-Zulassung und über eine erhöhte Tagespauschale für angestellte Ärzte abgerechnet werden. Für diese gibt es einen Budgetdeckel. Dementsprechend erhalten 1i-Kliniken kein Budget für Vorhaltung und kein Pflegebudget.

Über kurz oder lang werde das auch zu baulichen Veränderungen führen. So soll die oft alte Bausubstanz der deutschen Krankenhauslandschaft nach und nach in ein modernes System, das den aktuellen Ansprüchen genügt, umgewandelt werden.

Definierte Leistungen

Wie oben angedeutet, werden grobe Einteilungen wie „Innere Medizin“ durch genauer definierte Fachbereiche wie „Kardiologie“ ersetzt. Je nach Komplexität der Leistung wird festgelegt, welche Krankenhäuser die Leistung erbringen dürfen. So sollen etwa komplexe onkologische Behandlungen nur von zertifizierten onkologischen Fachzentren durchgeführt werden. In der Folge soll garantiert werden, , dass unzureichend spezialisierte Krankenhäuser keine Leistungen anbieten, die sie eigentlich nicht leisten können.

Lauterbach betont, dass die Regierungskommission einen von Lobbygruppen ungetrübten Plan auf Basis wissenschaftlicher Evidenz vorgelegt hätte. Die Krankenhäuser hätten eine Konvergenzsphase von fünf Jahren ab 2022, um die Reform umzusetzen. Nähere Details zu den Ansichten der Regierungskommission lesen sie in deren Stellungnahme.

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium, Dezember 2022

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