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Schmerzmedizin

Cannabis als Medizin

Bereits vor vier Jahren ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten.  Es macht die Verordnung von Cannabinoiden für Patienten mit chronischen Schmerzen möglich. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes liegen bisher nicht vor“, so Dr. Johannes Horlemann, Tagungspräsident des Kongresses und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS). „Dennoch wird etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt.“
Zwecks einer Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts einer Erstverordnung durch die Krankenkassen hat nun die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin die Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ziel ist es, die Therapieentscheidung dem Arzt in Absprache mit seinem Patienten zu überlassen.
Auch die Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, spricht sich für eine Senkung der Hürden in der Verordnung von Cannabinoiden aus: „Wenn ein Arzt Cannabis einsetzen will, soll das auch geschehen.“ Ein guter Anfang ist z. B. der zwischen der AOK Rheinland/Hamburg ausgehandelte Selektivvertrag, der auch für andere Krankenkassen gelten sollte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V., März 2021

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