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Neurologie

Parkinson neu klassifizieren

22.4.2024

Deutsche Forscherinnen und Forscher schlagen eine biologisch basierte, dreiteilige Klassifikation für die Parkinson-Erkrankung vor, da die bisherige klinische Einteilung dem heutigen Wissen über die komplexen Pathomechanismen und die biologische Heterogenität nicht gerecht werde.

Und gerade für die Entwicklung krankheitsmodifizierender bzw. kausaler Therapien seien eine exakte Klassifizierung und Stratifizierung essenziell.

Das neue System soll ermöglichen, die molekularen Grundlagen der Erkrankung vor dem Auftreten von Symptomen zu definieren, zu identifizieren und ­gezielt therapeutisch anzugehen. Es umfasst 3 Komponenten: 1. die „Parkinson-Typ-Synukleinopathie“, also die An- oder Abwesenheit von pathologischem α-Synuclein (S) in Geweben oder im Liquor, 2. Hinweise auf eine Parkinson-assoziierte Neurodegeneration (N), die durch spezifische neurobildende Verfahren definiert wird, und 3. der Nachweis von Parkinson-spezifischen pathogenen Genvarianten (G), die eine Parkinson-Erkrankung verursachen oder dazu prädisponieren. Diese biologische S-N-G- oder SynNeurGe-Klassifikation wird in Verbindung gebracht mit einem klinischen Syndrom, das durch ein hochspezifisches Merkmal oder mehrere weniger spezifische Merkmale definiert ist.

Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V., Januar 2024

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