- Anzeige -
News

Vorhofflimmern

Interventionelle Therapie: Patienten haben Anspruch auf Zweitmeinung

31.3.2022

Vor der elektiven Katheterablation bei medikamentenresistentem Vorhofflimmern haben Erkrankte Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung. Das geht aus einer Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor.

Wie bekannt, kommt der Eingriff bei Menschen mit Vorhofflimmern zum Einsatz, wenn die medikamentöse Therapie nicht zur gewünschten Besserung führt. Per Katheter werden dann kleine Areale des Herzmuskels verödet  (> kardiovaskuläre Erkrankungen). In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der durchgeführten Vorhofflimmerablationen in Deutschland zugenommen. Ursache dafür ist nicht nur der demografische Wandel, sondern auch Studiendaten, die heute dazu raten, bei einer frustranen medikamentösen Therapie eher früher als später den Patienten einer Herzkatheteruntersuchung zu unterziehen.

Aus Sicht der Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) kann das Einholen einer Zweitmeinung nur zu höherer Qualität führen. „Ob eine wie in der Mitteilung des G-BA vorgeschlagene Schrittmacher- oder Defibrillatortherapie alternativ hilfreich sein kann, muss dann ein elektrophysiologisch erfahrener Kardiologe individuell mit dem Patienten gemeinsam entscheiden“, kommentiert Prof. Dr. med. Daniel Steven, Sprecher der AGEP der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK).

Bei zeitunkritischen Eingriffen beim Vorhofflimmern haben die Patienten das Recht auf eine Zweitmeinung. Künftig soll die Regelung auch auf andere Eingriffe wie Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen anwendbar werden, wünscht sich die DGK und AGEP.

Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, März 2022

No items found.
Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

123-nicht-eingeloggt