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Disease Management Programm

IQWiG: Dringender Aktualisierungsbedarf des DMP Herzinsuffizienz

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktuelle medizinische Leitlinien zur Behandlung der Herzinsuffizienz recherchiert, deren Empfehlungen mit der geltenden Disease-Management-Programm(DMP)-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL, Anlage 13) des G-BA abgeglichen und dabei erhebliche Diskrepanzen zu vielen aktuellen Leitlinien festgestellt.

Das jetzt publizierte abschließende Fazit des IQWiG zeigt nach der Auswertung von insgesamt 591 Empfehlungen aus 14 Leitlinien, dass die meisten Versorgungsaspekte des gültigen DMP Chronische Herzinsuffizienz überarbeitet und einige neue Aspekte ergänzt werden sollten. Hinsichtlich der medikamentösen Therapie stellt der Bericht fest, dass entsprechend der aktuellen Nationalen VersorgungsLeitlinie Herzinsuffizienz (NVL 2021) oder der aktuellen Leitlinie der European Society of Cardiology der Einsatz von SGLT2-Hemmern empfohlen wird. Gemäß der NVL 2021 sollte beispielsweise die Behandlung mit SGLT2-Hemmern bei andauernder Symptomatik trotz leitliniengerechter Kombinationstherapie der Herzinsuffizienz erwogen werden ‒ unabhängig davon, ob zusätzlich ein Diabetes mellitus vorliegt oder nicht. Alternativ sei auch eine Kombinationsbehandlung mit Sacubitril/Valsartan (im Austausch mit dem ACE-Hemmer/Angiotensinrezeptorblocker) zur Intensivierung der medikamentösen Therapie zu empfehlen. Die medikamentöse Therapie mit SGLT2-Hemmern sei allerdings nicht Gegenstand des aktuellen DMP Herzinsuffizienz, kritisiert das IQWiG.

Die aktuellen DMP-A-RL berücksichtigen auch nicht die verschiedenen Formen und Ausprägungen der Herzinsuffizienz als DMP-Einschlusskriterien, sondern nur die systolische Herzinsuffizienz ab einem definierten Schweregrad. Gleichermaßen fehlt der von internationalen Leitlinien oder der NVL 2021 empfohlene Einsatz multidisziplinärer Behandlungsteams. Begleiterkrankungen, unter denen ein großer Teil der Patienten mit einer Herzinsuffizienz zusätzlich leiden, etwa Diabetes mellitus Typ 2, chronische Niereninsuffizienz oder COPD, werden in vielen Leitlinien ausdrücklich als versorgungsrelevant adressiert, sind jedoch ebenfalls nicht in der DMP-A-RL abgebildet. Auch die seit 2017 sogar gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung einer lückenlosen Anschlussversorgung in Form eines multidisziplinären Entlassmanagements müsste nach Auffassung des IQWiG als neuer Kerninhalt des Versorgungsaspekts „Kooperation der Versorgungsebenen“ für das DMP Herzinsuffizienz definiert werden. Auch hinsichtlich der telemedizinischen Versorgung bildet das DMP nicht die Leitlinienempfehlungen ab: Während der G-BA im Zuge des Bewertungsverfahrens zu „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ im Jahr 2020 beispielsweise beschlossen hat, eine telemedizinische Betreuung bei Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz in das ambulante Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, fehlen entsprechende Empfehlungen in der aktuellen DMP-A-RL.

Pressemitteilung IQWiG, Dezember 2021

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