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Barrierefreiheit

Alle Behinderungen bedenken

29.9.2023

Wenn auch viele ambulante Arztpraxen über eine Barrierefreiheitsvorkehrung verfügen, sind sie oft jedoch nicht vollständig barrierefrei – zumindest nicht für alle Betroffenen. Diese müssen bei der Arztwahl schauen, ob die Praxis ihnen gerecht werden kann.

In Deutschland verfügen rund 87 000 ambulante Arztpraxen (48,2 %) über eine Vorkehrung gegen Barrieren: stufenlose Zugänge, Orientierungshilfen, das Beherrschen von Gebärdensprache etc. Dabei liegt der Anteil derer, die Kriterien für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erfüllen, mit 43,9 % am höchsten. Auf Menschen mit Hörbehinderung sind 20 % der Praxen eingestellt, auf Menschen mit Sehbehinderung 8,2 % und auf Personen mit kognitiven Einschränkungen nur 1,5 %.

Zu den zu berücksichtigenden Einzelkriterien zählen: Behindertenparkplätze, ebenerdige Praxis oder rollstuhlgerechter, barrierefreier Aufzug, stufenfreier Zugang, verstellbare Stühle/Liegen, barrier­e­freies WC, Gebärdensprache, Terminvergabe per Fax, online oder induktive Höranlagen, Orientierungshilfen für Sehbehinderte sowie Informationsmaterial und eine Website in leichter Sprache bei kognitiven Beeinträchtigungen. Wichtig für die Betroffenen ist, gezielt nach Praxen ­suchen zu können, die genau die benötigten Hilfen anbieten – z. B. unter www.einfach-teilhaben.de.

Presseinformation Stiftung Gesundheit, Juni 2023

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