- Anzeige -
Allgeeinmedizin

Recall, Infoblatt, Software

Impfmanagement – Patientenbindung mit Zusatznutzen

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

2.2.2026

Impfungen gehören zur Kernkompetenz einer Hausarztpraxis und sollten mit den Patientinnen und Patienten regelmäßig besprochen werden. Dieser Beitrag beleuchtet das Thema vor allem aus präventivmedizinischer und organisatorischer Perspektive.

Die Durchimpfungsraten bei Erwachsenen in Deutschland sind bezüglich der Standardimpfungen immer noch zu gering. Dies, obwohl Impfungen zu den effektivsten und wirtschaftlichen präventionsmedizinischen Maßnahmen in der ärztlichen Praxis gehören.

Ein vernünftiges Impfmanagement kann dazu beitragen, Vorbehalte gegen Impfungen abzubauen.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, den Impfstatus der Patientinnen und Patienten gezielt und systematisch zu überprüfen. Ein entsprechend implementiertes Impfmanagement in einer Praxis mit gezielter Beratung und Information kann dazu beitragen, vereinzelte Vorbehalte oder Widerstände von Patienten und Patientinnen gegen Impfungen zu entkräften und abzubauen. Zudem hilft das Impfmanagement, den Impfstatus bei den zu betreuenden Personen kontinuierlich im Blick zu behalten und sie bei ­Bedarf aktiv auf Impflücken anzusprechen.

Die Standardimpfungen

Besonders Vorsorgeuntersuchungen bieten die Möglichkeit, den Impfstatus zu überprüfen. Dabei stehen die 5 Standardimpfungen (Tetanus, Polio, Diphtherie, Masern und Pertussis) an erster Stelle. Bei älteren Menschen kommen weitere hinzu (s. Impfempfehlungen Erwachsene). Die regelmäßige Kontrolle des Impfstatus und dessen Auffrischung bei Bedarf ist ein Beleg dafür, wie sehr sich ein Praxisteam in Bezug auf Prävention und gute Patientenbetreuung engagiert.

Organisatorische Hilfen bezüglich der Impfungen sind:

  • ansprechende Aushänge in den Praxisräumen
  • Informationsblätter
  • gezielte Befragung der Patienten und Patientinnen
  • entsprechend geschultes Personal
  • Arbeitsplatzbeschreibung
  • vorgefertigte Impfpläne
  • Bevorratung mit Impfausweisen (am besten internationale Ausweise)
  • Memory-System

Der Impfzustand (Impfstatus) sollte bei jedem Kontakt anhand des Impfausweises überprüft werden (können). Doch oft liegt ein solcher nicht vor, oder der Impfstatus lässt sich nicht eindeutig erfragen. Ist dies der Fall, gilt die Person als ungeimpft. Und die entsprechenden Impfungen sollten unverzüglich erfolgen.

Wichtig: das Recall-System!

Bei der ersten Impfung wird die zu impfende Person in das Memory-System (Recall-System) der ­Praxis aufgenommen, um rechtzeitig an die notwendigen weiteren Impfungen bzw. an die Impfauffrischung erinnern zu können. Die Erinnerung an die Folgeimpfung ist – wie das Memory-System insgesamt – ein wichtiger Faktor bei der Patientenbindung und ein Zeichen von Kompetenz. Selbstverständlich ist es wichtig, die Person über dieses Memory-System zu informieren, ganz nach dem Motto: „Tue Gutes und sprich darüber!“ Woher sonst soll die Patientin bzw. der Patient über diesen Service Kenntnis erlangen.

Und es ist zu beachten, dass vorab die Zustimmung zur Aufnahme in das Memory-System bzw. zur Information über die Fälligkeit von Impfungen eingeholt werden muss.

Ein weiterer Service ist es, Patienten und Patientinnen einen Impfplan bezüglich ausstehender Impfungen auszuhändigen.

Ein Memory-System bezieht idealerweise alle Impfungen sowie andere sich notwendigerweise wiederholende Leistungen (z. B. Krebsvorsorge, Laborkontrolle etc.) mit ein.

Das auf Impfungen vorbereitete Praxisteam, das organisierte und kompetente Auftreten von Mitarbeitenden und Ärztinnen bzw. Ärzten, wenn es um die Frage der Reiseimpfberatung im In- und Ausland geht, das Erstellen eines individuellen Impfplanes und letztendlich die Erinnerung an Folgeimpfungen machen die Praxis zu einer Impfpraxis und sichern zusätzliche Umsätze. Werden Sie zum Impfprofi!

Lässt sich der Impfstatus nicht eindeutig belegen, gilt die Person als ungeimpft.

Auch bei der Impfaufklärung gilt es, einiges zu beachten. Zu einer korrekten Impfaufklärung gehören die Art und das Gefährdungspotenzial bzw. die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten bei der zu verhütenden Krankheit. Es sollten der Nutzen der Impfung herausgestellt sowie die möglichen unerwünschten Nebenwirkungen und Impfkomplikationen sowie Kontraindikationen beschrieben werden. Daneben umfasst die Impfaufklärung das Vorgehen bei der Impfung, das Verhalten nach der Impfung sowie den Beginn und die Dauer des Impfschutzes. Informationen über notwendige Folge- und Auffrischimpfungen gehören ebenfalls zur Beratung dazu.

Grundsätzlich gilt bei der Aufklärung das Prinzip der patienten­bezogenen Information, wie es die STIKO (Ständige Impfkommission) ausdrückt. Es ist also jeweils der Verständnis­horizont des konkreten Patienten bzw. Einwilligungs­berechtigten zu berücksichtigen . Entscheidende Kriterien können Alter, Bildungsgrad, Vorer­fahrungen und medizinische Kenntnisse sein. Im Ausnahmefall kann ein ausdrücklicher Aufklärungs­verzicht von Seiten der Patientin oder des Patienten bzw. Einwilligungs­berechtigten eine Aufklärung entbehrlich machen.

Organisatorisch empfiehlt es sich, ein Impf-Informationsblatt zu entwerfen, das den Patienten und Patientinnen ausgehändigt wird. Ein solches Informationsblatt hat mehrere Vorteile: Es spart nicht nur Aufklärungszeit, es sensibilisiert die Betroffenen auch für den Impfschutz und kann zum Weitergeben der Informationen im Familien- und Bekanntenkreis beitragen. Organisatorisch bedeutsam sind auch Vorlagen für Recall-Vereinbarungen und ggf. Informationen zu Reise­impfungen (s. Beitrag S. 20–21).

Unterstützung durch Impf-Software

Impf-Software wird in den meisten Fällen über eine Schnittstelle an das Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden und mit den Patientendaten verknüpft.

Zwischen der Gabe zweier inaktivierter Impfstoffe muss kein zeitlicher Mindestabstand eingehalten werden.

In vielen PVS ist eine Impf-Software bereits enthalten. Sie muss jedoch meistens erst freigeschaltet werden. Sind die Systeme gekoppelt, kann die Impf-Software einen individualisierten Impfplan für die Patientinnen und Patienten erstellen. Sie berücksichtigt aktuelle Empfehlungen der STIKO, Satzungsimpfungen der Krankenkassen und regionale Besonderheiten. Über ein Ampelsystem zeigt ein solches Programm für jeden Patienten bzw. jede Patientin an, ob eine Impfung fällig (rot), bald fällig (orange) oder nicht fällig (grün) ist.

Co-Administration und Impfabstände

Relevant sind auch die Fragen zur gleichzeitigen Gabe verschiedener Impfstoffe sowie zu erforderlichen Mindestabständen zwischen Impfungen (s. Übersicht). Es ist ausgeschlossen, dass multiples Impfen die körperliche Abwehr überlastet oder überfordert. Die gleichzeitige Gabe mehrerer Impfstoffe ist in der hausärztlichen Praxis verbreitet, um Impftermine zu bündeln und den Impfschutz zeitnah aufzubauen. Laut STIKO können die meisten inaktivierten und attenuierten Impfstoffe problemlos ­simultan, d. h. bei derselben Konsultation an unterschiedlichen Injektionsstellen, verimpft werden (s. Übersicht). Zu den inaktivierten Impfstoffen zählen Influenza, Pneumokokken, Hepatitis sowie Kombinationsimpfstoffe gegen 4 Infektionskrankheiten: Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (Tdap) (s. Tabelle Kombinationsimpfungen). Sie können ohne Wirkminderungen oder erhöhtes Nebenwirkungsrisiko simultan appliziert werden [1,2]. Auch die kombinierte Gabe mit COVID-19-Impfstoffen ist unbedenklich.

Für attenuierte Lebendimpfstoffe wie MMR (Masern-Mumps-Röteln) oder Varizellen gilt:

  • Eine simultane Gabe ist möglich, wenn mehrere Lebendimpfstoffe indiziert sind [1].
  • Werden sie nicht gleichzeitig verabreicht, muss ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten werden, um Interferenzen der Immunantwort zu vermeiden [1].

Bei Co-Administration sollten separate Injektionsstellen bevorzugt in unterschiedlichen Extremitäten gewählt werden. Bei mehreren intramuskulären Impfstoffen kann die deltoidale Injektion alternierend links/rechts genutzt werden. Hier kann es auch sinnvoll sein, die bevorzugte Schlafposition zu erfragen, da Impfreaktionen das Liegen auf der Impfstelle erschweren können. Impfreaktionen können additiv auftreten, jedoch bestehen keine relevanten Sicherheitsbedenken [2].

Für die Mindestabstände zwischen Impfstoffen gilt: Zwischen 2 inaktivierten Impfstoffen muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Ebenso ist kein Abstand zu Lebendimpfstoffen erforderlich [1].

Ein zu kurzer Abstand führt nicht zu Wirkminderung, daher ist kein Neustart eines Impfschemas nötig.

Bei Impfschemata (Grundimmunisierung/Booster) ist Folgendes wichtig:

  • Ein Unterschreiten des Mindestabstands erfordert Wiederholung der Dosis [1].
  • Ein Überschreiten verlängert nur den Zeitraum bis zur Immunität; die Serie muss nicht neu begonnen werden [1].

Bei älteren Erwachsenen ist die simultane Gabe von Influenza- und Pneumokokken-Impfstoffen gut untersucht und sicher [2].

Bei Älteren ist die simultane Influenza- und Pneumokokken-Impfung sicher.

Auch die Co-Administration mit dem Herpes-zoster-Impfstoff (rekombinant) ist möglich. Bei Immunsupprimierten können viele inaktivierte Impfstoffe simultan verabreicht werden [1]. Lebendimpfstoffe sind kontraindiziert, sodass die Frage der Co-Administration hier entfällt [1].

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

  1. Ständige Impfkommission (STIKO). Empfehlungen der STIKO zur Durchführung von Schutzimpfungen. https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Empfehlungen-der-STIKO/stiko_empfehlungen.html
  2. Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 4/2025

Bildnachweis: privat

Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

123-nicht-eingeloggt