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Abrechnung

Beratungsleistungen der 800er-Reihe

Sexuelle Funktionsstörungen richtig abrechnen

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

Zwar ist die Lust auf Sex in unseren Genen verankert, doch gibt es unzählige psychische wie physische Faktoren, die diese Lust beeinflussen können. Die richtigen Faktoren zu identifizieren, ist mitunter diffizil. Die richtige Abrechnung der Beratung genauso. Wir geben Tipps für die Privatliquidation.

 In Deutschland leidet jeder fünfte Mann an Erektionsstörungen und jede siebte Frau klagt über ein vermindertes sexuelles Verlangen. Beides gilt als sexuelle Funktionsstörung (sexuelle Dysfunktion), unter der man generell Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr versteht. Eine sexuelle Funktionsstörung umfasst somit nicht nur Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, sondern eben auch schmerzhafte Kontraktionen (Spasmen) der Scheidenmuskulatur, wie auch Probleme in Bezug auf sexuelles Verlangen, Erregung oder Orgasmus.

Damit kann eine sexuelle Funktionsstörung physische oder psychische Ursachen haben. Viele sexuelle Probleme resultieren aus einer Kombination von beidem. Ein physisches Problem kann weitere psychische Probleme (wie Angstzustände, Depressionen oder Stress) nach sich ziehen, die ihrerseits das körperliche Problem verstärken. Hierzu zählen beispielsweise die fehlende Fähigkeit, eine Erektion zu bekommen und aufrechtzuerhalten, die Fähigkeit zur Ejakulation und die Orgasmusfähigkeit. Depressionen oder Ängste sowie andere psychische Faktoren können, ebenso wie Arzneimittel, zu einer sexuellen Funktionsstörung beitragen. Auch die Situation der Frau in der Gesellschaft, einschließlich ihrer partnerschaftlichen Probleme, sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Abrechnungstechnisch sind somit die reinen körperlichen Untersuchungsleistungen einerseits sowie die psychischen und psychosomatischen Leistungen andererseits zu berücksichtigen.

Problematische Lebensphasen

Nicht nur Hormonverschiebungen in der Menopause führen zu unterschiedlichen psychologischen Reaktionen und letztlich zu einer nachlassenden Lust auf Sex. Stress, auch Babystress, und Überlastungsreaktionen können zusätzlich depressive Verstimmungen und Angstattacken auftreten lassen. Versagensängste, aber auch einfache funktionelle Störungen führen zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens.

Hier kommen auch für den Gynäkologen die Leistungen der 800er-Reihe der GOÄ ins Spiel. Gemeint sind die Leistungen des Abschnitts G „Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“. Die neurologische Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Abklärungsdiagnostik bei Libidoverlust und für die Erbringung und Abrechnung der Leistungen der GOÄ ist, mit Ausnahme der speziellen psychiatrischen Leistungen ab GO-Nr. 860 bis GO-Nr. 867, kein gesonderter Qualifikationsnachweis erforderlich. Es ist jedoch die Verpflichtung gemäß Berufsordnung zu beachten, die fundierte Kenntnisse auf dem entsprechenden Gebiet fordert. Somit bieten sich bei Vorliegen einer nachlassenden Libido oder auch beim einfachen Verlust an Lust auf Sex durchaus die Leistungen der 800er-Reihe als diagnostische wie auch therapeutische Option an.

Sollten abrechnungstechnisch bezüglich der Berechnung der neurologischen Untersuchung nach GO-Nr. 800 Bedenken vorliegen, hilft ein Blick auf die Leistungslegende: „Eingehende neurologische Untersuchung …“, heißt es dort und nicht „Erhebung des vollständigen neurologischen Status“. Die Untersuchung der Innervation des Beckenbodens, Sensibilität und Reflexverhalten kann beispielsweise durchaus eingehend sein, ohne vollständig sein zu müssen. Auch die eingehende psychiatrische Untersuchung nach GO-Nr. 801 impliziert bei vielen Ärzten Berührungsängste.

Hier bietet sich die Möglichkeit der Modifizierung der Leistungslegenden der Gebühren der GOÄ. Die Leistungslegende der GO-Nr. 801 kann einfach in „Psychophysischer Status“ abgewandelt werden. Bei funktionellen Störungen, bei psychovegetativen Störungen, bei vegetativer Labilität, bei Schlafstörungen, bei Angstneurosen, Depression, funktionellen Unterbauchbeschwerden, Libidoverlust usw. wäre beispielsweise eine entsprechende Exploration denkbar und medizinisch sinnvoll. Sie erfolgt auch in den meisten Fällen, wobei jedoch der Niederschlag in der Abrechnung bzw. der Rechnungsstellung häufig fehlt. Gerade hier sollten die Möglichkeiten der Kommunikation und Rhetorik genutzt werden. Die Problematik kann bei den Patientinnen angesprochen werden und so auf mögliche psychische oder psychosomatische Ursachen bzw. Zusammenhänge der Befindens­störungen und der beruflichen, familiären wie auch hormonellen Situation hingewiesen werden.

In der Folge sind dann die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen durchzuführen und nach den GO-Nrn. 804 bzw. 806 und 849 abzurechnen.

Fallbeispiel

Abgeschlagenheit und nachlassende Libido

Eine 43-jährige Patientin arbeitet in leitender Position in einem großen Unternehmen und ist selten krank. Sie hat zwei Kinder (normale Schwangerschaften) und geht regelmäßig zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Die Patientin lässt sich wegen nachlassender Lust am Sex einen Sprechstundentermin geben. Sie berichtet über eine zunehmende allgemeine Abgeschlagenheit und Lustlosigkeit. Mit Letzterer würde auch die sexuelle Aktivität nachlassen, bzw. fehle ihr die Lust am Sex. Es wird eine eingehende Untersuchung einschließlich Sonografie durchgeführt, eine neurologische Untersuchung und ein exploratives  Gespräch. Zum Ausschluss einer hormonellen Störung wird eine Blutentnahme zur Labordiagnostik vorgenommen. Mit der Patientin wird die Verdachtsdiagnose einer Überforderungsreaktion als Ursache besprochen und ein erstes therapeutisches Gespräch geführt. Weiterhin werden die psychosomatischen Zusammenhänge zwischen körperlichen wie auch psychischen Beschwerden besprochen.

Zum nächsten Termin wird das Laborergebnis besprochen, das keinerlei pathologische Werte zeigte. Die Patientin gab an, dass die aktuelle Situation für sie mittlerweile sehr belastend sei. Deshalb werden weitere Termine für eine unterstützende Gesprächstherapie vereinbart.

Die nachfolgenden Termine dienen dann regelmäßig der therapeutischen Gespräche, die mit der GO-Nr. 804 bzw. 806 zu berechnen sind. Dabei ist zu beachten, dass für die Berechnung der GO-Nr. 806 eine Mindestzeit von 20 Minuten vorgeschrieben ist. Gegebenenfalls wäre auch die GO-Nr. 849 zu berechnen.

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