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Dermatologie

Neue Leitlinie

S2k-Leitlinie Teledermatologie

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V. (DDG) hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) als erste Fachgruppe eine S2k-Leitlinie Teledermatologie veröffentlicht. Auf Basis derzeit verfügbarer Evidenz werden Anwendungsfelder der Teledermatologie benannt und bewertet.

Den Empfehlungen der Leitlinie liegen mehrere hundert ausgewertete Studien zugrunde. Die Leitlinie definiert, was telemedizinisch versorgt werden kann, wo sich positive Effekte abbilden und was unterbleiben sollte. Behandelnde Ärzte und auch Betroffene werden somit informiert, in welchen Bereichen der Dermatologie ausreichend Sicherheit bei der Anwendung teledermatologischer Verfahren vorliegen. Die Leitlinienautoren untersuchten dabei die Anwendung tele­medizinischer Versorgung von verschiedenen Erkrankungen wie Psoriasis, Neurodermitis, Hautkrebs, chronische Wunden und weitere Hauterkrankungen. Folgende Abschnitte hat die Leitliniengruppe in der S2k-Leitlinie als konsensuspflichtige Passagen definiert und im Zuge der Konsensuskonferenzen verabschiedet. Einen Ausschnitt dieser Passagen zu den verschiedenen dermatologischen ­Erkrankungen finden Sie untenstehend. Red.

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