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Onkologie

Onkologische Rehabilitation

Zurück ins Leben – nach dem Krebs

Dr. phil. nat. Miriam Neuenfeldt

Nach einer Tumorbehandlung fällt vielen Patienten die Rückkehr in den gewohnten Alltag schwer. Eine onkologische Rehabilitation kann dazu beitragen, den Übergang zu erleichtern und die Genesung zu unterstützen. Welche Formen der Rehabilitation stehen onkologischen Patienten zur Verfügung? Und wer hat Anspruch auf solche Maßnahmen?

Zu einer erfolgreichen Krebstherapie gehört auch eine effektive Nachbehandlung: die onkologische Rehabilitation. Diese soll den Erfolg der Behandlung sichern sowie möglichen Spätfolgen und Einschränkungen durch die onkologische Erkrankung und deren Therapie vorbeugen. Im Gegensatz zu anderen Indikationen ist der anspruchsberechtigte Personenkreis, der eine onkolo­gische Rehabilita­tion erhalten kann, erweitert: Nicht nur Personen, die im Erwerbsleben stehen, können eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, sondern auch deren erkrankte Angehörige (Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner) sowie Bezieher einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Bei anderen Indikationen werden Rehabilitationen für Altersrentner von der Rentenver­sicherung nicht übernommen. Folglich sind onkologische Rehabilitanden mit im Mittel 62,2 Jahren mit Abstand am ältesten. Insgesamt stellen Krebserkrankungen mit 15 % den drittgrößten Indikationsbereich in der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dar. Voraussetzung für eine onkologische Rehabilitation ist die sogenannte Rehabilitationsfähigkeit, eine ausreichende Belastbarkeit für die Teilnahme an Einzel- und Gruppentherapien, sowie bei Versicherten im Erwerbsalter eine positive Rehabilitationsprognose, d. h. die Einschätzung, dass die Rehabi­litation die Er­werbsfähigkeit positiv beeinflussen kann. Bei Rentnern und Familienangehörigen bedeutet die positive Rehabilitationsprognose, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich gebessert werden können. So gilt in der onkologischen Rehabilitation neben „Reha vor Rente“ vermehrt die Maxime „Reha vor Pflege“ mit der Lebensqualität als zentrale Zielgröße.

Wiedereinstieg in den Alltag

Zur Rehabilitation gehören nicht nur medizinische Leistungen, sondern auch der Wiedereinstieg in den Beruf und die soziale Wiedereingliederung. Welche Reha-Maßnahmen notwendig sind, ergibt sich aus dem individuellen Bedarf. In der medizinischen Rehabilitation werden medizinische Behandlungen begonnen oder auch fortgesetzt, die die körperlichen Folgen der Tumorerkrankung beseitigen oder zumindest mildern sollen. Hinzukommen Maßnahmen, die die Rückkehr zum gewohnten Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapie und Bewegung, eine Ernährungsberatung, die besonders auf Krebspatienten ausgerichtet ist, sowie Unterstützung beim Umgang mit Problemen, die durch Krankheit oder Therapie aufgetreten sind. Psychoonkologische Beratungsangebote helfen in der Rehabilitationsphase dabei, die Krankheit auch seelisch so gut wie möglich zu bewältigen. Maßnahmen der sozialen Rehabilitation haben zum Ziel, Patienten das bisher gewohnte Leben wieder zu ermöglichen, ohne oder mit so wenigen Einschränkungen wie möglich. Ist der Patient durch die Krebserkrankung zu Hause und im Alltag eingeschränkt, soll Abhilfe geschaffen werden. Denn eine dauerhafte Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit sollen nach Möglichkeit verhindert oder zumindest gemildert werden. Unter der beruflichen Rehabilitation werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die Krebspatienten die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und eine ungewollte Verrentung vermeiden. In der Regel geschieht dies über eine stufenweise Wiedereingliederung, die bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation durch die Klinik eingeleitet werden kann.

Stationäre oder ambulante Rehabilitation?

Häufig wird bereits im Krankenhaus nach Abschluss der ersten Behandlungsphase eine sogenannte Anschlussrehabilitation eingeleitet. Diese schließt sich direkt oder mit nur wenigen Tagen Unterbrechung an die onkologische Therapie an. Der Aufenthalt dauert meist drei Wochen und ist bei besonderem Bedarf auch verlängerbar. Um den nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag hierfür bereits im Krankenhaus gestellt werden. Ist eine Anschlussrehabilitation nicht direkt möglich, kann die stationäre Reha-Maßnahme auch später innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Erstbehandlung begonnen werden. Bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, kann dies ein Anlass für eine erneute Reha-Maßnahme sein. Die Anschlussrehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen, wird jedoch hauptsächlich im stationären Setting durchgeführt. Kann der Patient die Angebote nicht wahrnehmen, werden bestimmte Leistungen der Rehabilitation auch in der gewohnten Umgebung der Patienten durch mobile Reha-Teams angeboten.

Vielfalt an therapeutischen Leistungen

Im Rahmen der onkologischen Rehabilitation stehen vielfältige therapeutische Optionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Bewegungstherapie in Form von Aktivitäten im Freien, Ergometer- sowie Laufbandtraining zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Minderung der chronischen Erschöpfung. Zudem gibt es Angebote zur Schmerztherapie, Ernährungstherapie, Stomaversorgung, Logopädie und psychoonkologischen Therapie. Auch gezieltes Funktionstraining wie kom­plexe physikalische Entstauung zur Verbesserung eines Lymphödems, Kontinenztraining zur Minderung einer Harn- und Stuhlinkontinenz, Atemtherapie zur Verbesserung der respiratorischen Funktion, Nervenstimulation zur Minderung von Polyneuropathie bedingten Beschwerden und gezielte Krankengymnastik zur funktionellen Verminderung einer Bewegungseinschränkung sind wichtige Maßnahmen. Die Versorgung mit den jeweiligen therapeutischen Leistungen unterscheidet sich laut Angaben der DRV teilweise erheblich (Abb.). Sport- und Bewegungstherapie erhalten fast alle Rehabilitanden, wenn auch die Rentner und Familienangehörigen zu einem geringeren Anteil. Die Vorteile von körperlicher Aktivität zeigen eine Vielzahl an Studien.

Rehabilitation ist keine Pflicht

Fast alle Krebspatienten haben nach ihrer Erkrankung Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernehmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherungsträger. Eine Rehabilitation ist allerdings nicht verpflichtend und kann vom Patienten abgelehnt werden. Daraus können jedoch möglicherweise versicherungsrechtliche Nachteile entstehen.

Rehabilitationsberatung in der Onkologie

Wichtig für den Erfolg einer Rehabilitation ist das Verständnis der Patienten über den zu erwartenden Ablauf der Rehabilitation. Die Patienten sollen in verschiedenen Modulen lernen, unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten und Strategien zum Umgang mit der Erkrankung zu nutzen. Behandelnde Ärzte sollten ihre Patienten zur Rehabilitation aufklären und realistische Ziele gemeinsam besprechen, um vermeidbare Enttäuschungen vorzubeugen.

Rehabilitation nach individuellem Bedarf

Das Krebspatientenkollektiv ist wesentlich vielfäl­tiger in seinen Schädigungen und Belastungen als in anderen Indikationsbereichen. Den funktionalen somatischen Störungen und der oft hohen psychosozialen Belastung (unter anderem Rezidivangst) begegnet die onkologische Rehabilitation mit einem multimodalen Behandlungskonzept, das körperorientierte und psychologische Interventionen einschließlich neurokognitiver Trainings umfasst. Je nach onkologischer Diagnose, Tumorstadium und erforderlicher Therapie mit entsprechenden Folgestörungen sowie soziodemografischen und persönlichen Faktoren, unterscheiden sich rehabilitativer Bedarf und die Bandbreite der Angebote. Die Komplexität der onkologischen Beschwerdebilder bedarf demnach einer besonderen Kompetenz in der Betreuung. Die Durchführung einer onkologischen Rehabilitation erfolgt in spezialisierten onkologischen Rehabilitationskliniken. Diese sind durch die DRV zugelassen und stellen sich den Qualitätsanforderungen der Rentenversicherungsträger. Diese Kliniken sind hinsichtlich ihrer Angebote auf jewei­lige Krebsentitäten spezialisiert. So werden beispielsweise Patienten mit einem künstlichen Darmausgang im Umgang mit einem solchen Stoma geschult. Patienten nach Lungenkrebs trainieren durch Atemgymnastik die verbliebene Lungenfunktion. Und Mammakarzinom-Patientinnen lernen das Vermeiden eines Lymphödems nach Lymphadenektomie. Von der DRV wurden Reha-Therapiestandards für Rehabilitandinnen mit Brustkrebs entwickelt, die in Analogie auch für andere Indikationen herangezogen werden können (Tab.).

Empfehlungen für die Zeit danach

Es hat sich gezeigt, dass der langfristige Erfolg einer Rehabilitation deutlich gesteigert werden kann, wenn nach der Rehabilitation gewisse therapeutische Angebote weitergeführt werden. Eine möglichst konsequente Umsetzung der Therapieempfehlungen, regelmäßiges Nachfragen zum Beispiel nach durchgeführten sportlichen Aktivitäten und weitere Motivation fördern die Nachhaltigkeit des Reha-Erfolges.

Die Autorin

Dr. phil. nat. Miriam Neuenfeldt
Wissenschaftliche
Autorin & Referentin
18439 Stralsund

info@phar-med.de
www.phar-med.de

Literatur bei der Autorin

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