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Medizinische Innovationen

Wettbewerb zwischen GKV und PKV

Eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement untersuchte das Schicksal neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Analysiert wurden Methoden, die in den vergangenen zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen worden sind. In diesem Zusammenhang wurden 29 relevante Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Genehmigung der Innovationen für die GKV-Versorgung zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert hat. Der Prozess war abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA. Die vom G-BA positiv bewerteten Methoden wurden in der PKV oft früher erstattet.
Die Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System sind unterschiedlich. In der PKV sind grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig.
Als Fazit sehen die Studienautoren Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walendzik und Carina Abels M.A. ein Spannungsfeld zwischen dem frühen Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftliches Institut der PKV, März 2021

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