Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V. (DDG) hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) als erste Fachgruppe eine S2k-Leitlinie zum Thema Teledermatologie veröffentlicht. Auf Basis derzeit verfügbarer Evidenz werden Anwendungsfelder der Teledermatologie benannt und bewertet. Den Empfehlungen der Leitlinie liegen mehrere hundert ausgewertete Studien zugrunde. Die Leitlinie definiert, was telemedizinisch versorgt werden kann, wo sich positive Effekte abbilden und was unterbleiben sollte. Behandelnde Ärzte und auch Betroffene werden somit informiert, in welchen Bereichen der Dermatologie ausreichend Sicherheit bei der Anwendung teledermatologischer Verfahren vorliegen. Die Leitlinienautoren untersuchten dabei die Anwendung telemedizinischer Versorgung von verschiedenen Erkrankungen wie Psoriasis, Neurodermitis, Hautkrebs, chronische Wunden und weitere Hauterkrankungen.
Die Leitlinie finden Sie unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-097l_S2k_Teledermatologie_2021-03.pdf
Pressemitteilung Deutsche Dermatologische Gesellschaft, März 2021