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Allgemeinmedizin

Patientenversorgung am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren

Ein aktuelles Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV, dgiv.org) nimmt ausführlich und kritisch Stellung zu den unzureichenden und immer komplizierter werdenden Rahmenbedingungen für eine am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientierte Patientenversorgung und formuliert politische Grundforderungen für die kommende Legislaturperiode. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, so heißt es in dem Grundlagenpapier, mit welchen speziellen Herausforderungen das deutsche Gesundheitssystem zu kämpfen hat und wo ‒ auch jenseits einer pandemischen Lage ‒ die Schwierigkeiten einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Patientenbehandlung liegen.
Medizinischer Fortschritt und demografischer Wandel, so heißt es in dem Papier weiter, haben bereits vor der Pandemie grundlegend neue Anforderungen definiert. Charakteristisch sei die Fokussierung unseres Systems auf die Akutversorgung, wie sie zu dessen historischer Entstehungszeit als der Normalfall gegeben war. Die Versorgung chronisch kranker Patienten, die heute dominierend für die Ausgabenstruktur der Krankenkassen sei, war in den Gründungsjahren des Rechtsrahmens, der dem heutigen SGB V entspricht, die Ausnahme. Heute sei sie jedoch die Regel. Dennoch sollte das Modell der integrierten, sektorenunabhängigen Versorgung auch in komplexen Lagen der Akutversorgung zwischenzeitlich ‒ eigentlich ‒ längst Standard geworden sein. Doch auch davon sind wir noch weit entfernt, so die DGIV. Ihre politischen Grundforderungen verdeutlichen im Einzelnen die überaus kritische Bewertung der realen Versorgungsbedingungen in Deutschland. So sollte sich unser „Gesundheitssystem am konkreten Versorgungsbedarf vor allem chronisch kranker Patientinnen und Patienten orientieren“. Zudem wird eine Vereinfachung des SGB V durch Formulierung eines eigenständigen Kapitels „für Menschen mit interdisziplinärem, intersektoralem und interprofessionellem Behandlungsbedarf“ gefordert. Wichtig sind der DGIV auch „Freiheiten für die Versorgungsakteure und Vertragspartner zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung regionaler Versorgungsstrukturen am konkreten Bedarf vor Ort“. Und schließlich sollte der Weiterbestand für alle bislang entwickelten und positiv evaluierten intersektoralen Versorgungsansätze gewährleistet werden.

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV), Mai 2021

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