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Neurologie

Aktualisierte S1-Leitlinie „Leukodystrophien und hereditäre Leukenzephalopathie“

18.1.2023

Die Handlungsempfehlungen für die Behandlung von Leukodystrophien und hereditäre Leukenzephalopathien wurden aktualisiert. Die Leitlinie bleibt aber weiterhin auf S1-Niveau und wird bis 2024 gültig sein.

Wie bekannt, handelt es sich um genetisch determinierte, in der Regel progrediente Erkrankungen, die vorrangig die weiße Substanz des zentralen Nervensystems betreffen. Es handelt sich um eine heterogene Gruppe von Erkrankungen mit variablem pathogenetischem Hintergrund, klinischem Verlauf und paraklinischem Befundmuster. Die S1-Leitlinie „Leukodystrophien und hereditäre Leukenzephalopathien im Erwachsenenalter“ wird von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie herausgegeben (AWMF Registernr. 030-118, gültig bis 31.12.2024). Sie verweist in einer Aktualisierung auf die Identifikation zahlreicher neuer Gene als Ursache für hereditäre Leukenzephalopathien, neue Therapieansätze bei einzelnen Syndromen und die wachsende Zahl von klinischen Studien zu Leukodystrophien, meist in wenigen spezialisierten Zentren.

Unter anderem ist der Galactosidasehemmer Migalastat als neue orale Therapieoption für bestimmte Missense-Mutationen bei der lysosomalen Speicherkrankheit M. Fabry zugelassen. Eine größere Fallserie belegt zudem die allogene Knochenmarktransplantation als Therapieoption für die zerebrale Verlaufsform der meist schon im Kindesalter auftretenden Adrenoleukodystrophie. Das Gentherapeutikum Libmeldy (Atidarsagen Autotemcel) ist für die virale Transfektion von hämatopoetischen Stammzellen zur präsymptomatischen und frühsymptomatischen Behandlung von Kindern mit metachromatischer Leukodystrophie zugelassen.

Wichtige klinische Empfehlungen aus Sicht der Leitlinien-Autoren sind:

  • Charakteristisch für Leukodystrophien im Erwachsenenalter ist die Kombination von hirnorganischen Psychosyndromen (kognitiver Störung, Verhaltens- und Wesensänderungen, Psychose) und Bewegungsstörungen (Ataxie, Spastik, Dystonie, Neuropathie). Häufig sind weitere Organe (Leber, Nebenniere, Augen, Knochen, Haut) mitbeteiligt.
  • Hinweisend auf die Diagnose ist die MRT mit meist charakteristischen Marklagerveränderungen. Fehlende Signalanhebungen im Marklager schließen eine Leukodystrophie jedoch nicht aus.
  • Die definitive Diagnosestellung gelingt in der Mehrzahl der Fälle über die biochemische Bestimmung der zugrunde liegenden metabolischen Störung und/oder den molekulargenetischen Nachweis von Mutationen in bekannten Leukodystrophie-/ Leukenzephalopathie-Genen.
  • Für die genetische Diagnostik sollte, wenn kein hochgradiger Verdacht für eine spezifische genetische Diagnose besteht, primär eine Exom- oder Genomsequenzierung erfolgen. Die Interpretation der Befunde erfordert oft spezialisierte klinische und genetische Kenntnisse.
  • Die Therapie ist vorwiegend symptomatisch bzw. supportiv.
  • Für einzelne Leukodystrophien sind Substratreduktions- oder Enzymersatztherapien oder ein viraler Gentransfer zugelassen, die jedoch jeweils spezifischer Kenntnisse bedürfen.
  • Eine Vorstellung der Patientinnen/Patienten in spezialisierten Zentren wird empfohlen, etwa um Fragen zu nicht standardmäßig eingesetzten Therapien wie der hämatopoetischen Stammzelltransplantation und zu Möglichkeiten, an Studien teilzunehmen, zu erwägen.

Schöls L. et al.: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Online: www.dgn.org/leitlinien (abgerufen am 18.1.2023)

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