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Gesetz in der Gesundheitsversorgung verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, nach halbstündiger Debatte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz,19/26822, 19/28005 Nr. 1) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/30550) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Opposition gegen das Gesetz, das aufgrund der Änderungen durch den Gesundheitsausschuss auch die Pflegereform enthält. Sämtliche Änderungsanträge der Oppositionsparteien zum Thema wurden abgelehnt.
Der nun angenommene Gesetzentwurf enthält neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen. Für den G-BA wurden Befugnisse und Fristen präzisiert. Qualitätsverträge ersetzen künftig die bisherigen Qualitätszu- und -abschläge. In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden. Auch werden einrichtungsbezogene Vergleiche in der ambulanten und stationären Versorgung sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig veröffentlicht.
Die Versicherten werden an mehreren Stellen entlastet. So wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe, die der G-BA festlegt, erweitert. Zudem werden Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt. Für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) eingeführt.
Weitere Änderungen betreffen u.a. den Notlagentarif der privaten Krankenversicherung, die Einführung eines einheitlichen Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung, die Beteiligung von Krankenkassen am Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken oder die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte. Zudem werden die Modellklauseln zur Erprobung akademischer Ausbildungsangebote in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis Ende des Jahres 2026 verlängert. Zu den Neuregelungen im Bereich der Pflege wird gehören, die Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, einschließlich einer Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung mit einer Milliarde Euro jährlich ab 2022.

Deutscher Bundestag (Online-Dienste): Ja zu besserer Gesundheitsversorgung und zur Pflegereform. Berlin, 11. Juni 2021 (https://www.bundestag.de/14154-14154).
* Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG), https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/268/1926822.pdf

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