- Anzeige -
News

Gesundheitsdienstleister

In Zukunft einer für alles?

Die niederländische Versandapotheke DocMorris will bis Ende 2021 den geplanten Übergang von einem Onlinehändler für Pharmaprodukte zu einem umfassenden „digitalen“ Gesundheitsdienstleister abschließen. Also weg von der alleinigen Bestellung von Arzneimitteln und anderen Apothekenprodukten hin zur pharmazeutischen Beratung (die im Übrigen gesetzlich schon längst vorgeschrieben ist) und Online-Arzt-Sprechstunden inkl. Ausstellung von Rezept oder AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Viele Entwicklungen des Onlinehandels fließen in dem jetzt „DocMorris+“ genannten Dienst zusammen. Wie bei anderen Verkaufsplattformen, z.B. Amazon, will der Marktführer im Pharma-Versandhandel nun auch einen Marktplatz für kooperierende Versand- und Vor-Ort-Apotheken aufbauen. Hierfür sollen viele Apotheken als Partner gewonnen werden, damit 70% der Bevölkerung auch die „Express“-Version nutzen können und ihre Arzneimittel über Offizine oder deren Botendienste noch am Tag der Bestellung bekommen. Dafür brauche es knapp über 1.000 teilnehmende stationäre Apotheken, in zwei Jahren will DocMorris das erreicht haben. Das Problem: Die zutiefst zögerliche Haltung vieler Apotheker hat erst wenige Dutzend Apothekenbetreiber von dem Angebot überzeugt. Zumal DocMorris nicht der einzige Anbieter ist, der um eine Partnerschaft mit den Apothekern buhlt. Ein weiteres Problem ist die allgemeine Einführung des e-Rezeptes, eigentlich ein „Killer-Argument“ für den Onlinehandel. Zwar ist seit dem 1. Juli ein Modellprojekt zum e-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg mit gerade mal 50 Arztpraxen am Ende der Testphase geplant. Angesichts technischer Schwierigkeiten und auch der intensiven Impfaktivität in vielen Praxen steht der Beginn selbst dieser Testphase noch in den Sternen.
Auch die Ärzteschaft ist von diesen Dienstleistern und vor allem von deren „Online-Arzt“-Angebot nicht überzeugt. Zwar stimmten die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages 2018 einer Änderung der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zu, mit der das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert wurde. Seither sind Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt „im Einzelfall“ erlaubt, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“ (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä). Doch insbesondere die Erfahrungen mit Telekonsultationen seit Beginn der Corona-Krise haben die Einsicht gebracht, dass auch in Zeiten von Hightech-Medizin die persönliche Begegnung von Arzt und Patient für Diagnose und Therapie oft essenziell ist (immerhin sind 85% der Arzt-Patienten-Kommunikation nonverbal). Die wachsenden Defizite vor allem bei der ärztlichen Grundversorgung werden nach Ansicht von ärztlichen Kritikern von Telekonsultationen ebenfalls kaum gelöst.

Literatur bei der Redaktion

No items found.
Lesen Sie mehr und loggen Sie sich jetzt mit Ihrem DocCheck-Daten ein.
Der weitere Inhalt ist Fachkreisen vorbehalten. Bitte authentifizieren Sie sich mittels DocCheck.
- Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

No items found.
123-nicht-eingeloggt