Rechtzeitig zum Weltrauchertag am 31. Mai verweisen Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) auf die gerade aktualisierte S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung, 2021“ (t1p.de/els0). Dort heißt es: „E-Zigaretten sollten zur Reduktion des Zigarettenkonsums nicht angeboten werden.“ Maßgeblich hierfür sind mehrere Gründe. Zum einen, so Prof. Dr. Wulf Pankow (Berlin), werden beim elektronischen Verdampfer ‒ wie beim Rauchen auch ‒ zahlreiche Giftstoffe in die Lunge und das Blut aufgenommen. Je nach E-Zigarettentyp und Zusammensetzung des verwendeten Liquids z.B. atemwegsreizende Substanzen wie Propylenglykol, krebserregende Substanzen wie Formaldehyd sowie teilweise gesundheitsschädigende Metalle wie Blei, Chrom und schließlich Nikotin. Von vielen der in den Aerosolen enthaltenen chemischen Verbindungen sind die gesundheitlichen Auswirkungen noch weitgehend unbekannt. Selbst wenn unter strengen Studienbedingungen „Dampfen“ die Tabakentwöhnung erleichtert, so Pankow weiter, zeigt sich dies unter Alltagsbedingungen nicht. Besonders problematisch sei zudem das Fortbestehen der Nikotinabhängigkeit, da diese sowohl das Rückfallrisiko ehemaliger Raucher deutlich erhöht und zudem den „Beikonsum“ von Tabak begünstigt. „Rund 85% der Raucher, die auf E-Zigaretten umsteigen, konsumieren nebenher auch weiter Tabak“, betonte der Berliner Pneumologe. Gerade diese Kombination müsse aber als besonders gesundheitsschädlich angesehen werden.
Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Mai 2021