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Digitalisierungsprojekte

KVB kritisiert enormen Druck des BMG auf Ärzte

Kritik übt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an Teilen des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates zur Entwicklung des Gesundheitswesens (SVR Gesundheit). In dem Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“ hatte der SVR unter anderem Grundsätze des Datenschutzes wie die Datensparsamkeit und die Zweckbindung der verwendeten Daten in Frage gestellt (www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2021/). Aus Sicht des Vorstands der KVB würde dadurch das sensible und schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut gefährdet werden. Der Vorstand der KVB schließt sich ausdrücklich der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber an, der ebenfalls diverse Unstimmigkeiten in dem SVR-Gutachten publik gemacht hatte.
Dies bedeutet keine grundsätzliche Ablehnung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der KVB-Vorstand stellte in einer Pressemitteilung fest, dass „wir grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßen und uns aktiv für derren Weiterentwicklung einsetzen. Entscheidende Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Digitalisierung verantwortungsvoll und sicher, mit nachhaltigem Nutzen für die Patientenversorgung betrieben wird. Vorhaben, die die Patientenrechte nicht in den Mittelpunkt stellen oder zu wenig den Fokus auf Datenschutz und -integrität legen, lehnen wir entschieden ab. Vorhandene Gesundheitsdaten müssen zu jeder Zeit vollständig sowie nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt sein. Das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung darf dabei in keiner Weise behindert, geschweige denn unterbunden werden.“
Der Vorstand der KVB kritisierte in diesem Zusammenhang den enormen Druck, der durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ausgeübt werde, um die verschiedenen Projekte der Digitalisierung in die Realität umzusetzen. Dass die Praxen unter den Bedingungen der vorherrschenden Corona-Pandemie bis zum 1. Juli 2021 technisch fähig sein mussten, die elektronische Patientenakte (ePA) einlesen zu können, weil sonst Sanktionen drohten, sei wirklichkeitsfremd. „Mit der Drohung und Durchführung von Honorarabzügen erreicht der Gesetzgeber mit Sicherheit nicht mehr Akzeptanz bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, sondern solche Sanktionen sorgen vielmehr dafür, dass sich junge Kolleginnen und Kollegen tendenziell eher gegen eine Niederlassung in eigener Praxis entscheiden“, so die Meinung des Vorstands der KVB.

Pressemitteilung „KVB-Vorstand: Digitalisierung muss nachhaltigen Nutzen für Patientenversorgung bringen“. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), München, 19.7.2021 (https://www.kvb.de/presse/presseinformationen/presseinformationen-2021/19072021/)

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