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Digitalisierung

Verschiebung der eAU- und eRezept-Einführung gefordert

Einstimmig sprach sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 17. September 2021 in Berlin dafür aus, sowohl die Einführung des eRezepts als auch die Verpflichtung zur Ausstellung der eAU zum 1. Januar 2022 zu verschieben.

Der Hintergrund sei das „Trauerspiel Digitalisierung“: Technik funktioniere nicht oder komme zu spät, heißt es in einer Pressemitteilung der KBV. Gleichzeitig würden sich Ärzte und Psychotherapeuten Sanktionen ausgesetzt sehen, wenn sie vom Gesetzgeber vorgegebene Fristen nicht einhalten. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben keinen Einfluss auf den Stand oder die Funktionalität technischer Produkte. In den Praxen herrschen Zorn und Frust, weil nur wenig funktioniert von dem, was geliefert wurde“, fasste ein Delegierter in der Vertreterversammlung der KBV die Stimmung in den Praxen zusammen.
In den Anträgen heißt es weiter: „Der KBV-Vorstand wird aufgefordert, umgehend und nachdrücklich ein Aussetzen der Verpflichtung einzufordern.“ Die Begründung: „Mit den augenblicklichen technischen Ressourcen sind die Maßnahmen undurchführbar.“ Zugleich stellte die Vertreterversammlung klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Dinge sanktioniert werden dürfen, die sie nicht zu verantworten haben. Die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel folgen dieser Kritik und stellten klar: „Wir begrüßen dieses klare Votum und den eindeutigen Handlungsauftrag. Digitalisierung in den Praxen muss der Versorgung der Patienten dienen und die Arbeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen erleichtern. Sämtliche Produkte müssen daher künftig zuerst in den Praxen auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden.“

Pressemitteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), September 2021

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