Krebsbehandlungen können zu Unfruchtbarkeit führen. Das Einfrieren von Spermien oder Eizellen für eine spätere künstliche Befruchtung ist ein gängiger Ausweg. Die Kosten von bis zu 4 300 Euro mussten die Betroffenen jedoch selbst tragen. Dies wurde mit dem Gesetz vom Mai 2019 grundsätzlich geändert, und am 19. Februar 2021 ist die für die Umsetzung notwendige Richtlinie des G-BA mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten [1].
Für viele Betroffene wird sich durch das Inkrafttreten der Richtlinie zunächst nichts ändern. Manche Kassen verweigern die Zahlung auf Grundlage von § 87 Abs. 5b Satz 1 SGB V. Dort steht, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) erst noch angepasst werden muss, wenn der G-BA neue Leistungen einführt. Die Frist für die Anpassung des EBM endet im August 2021.
1 www.junge-erwachsene-mit-krebs.de
2 https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/6Lgl9NcpzhoCi0en3V0/content/6Lgl9NcpzhoCi0en3V0/BAnz%20AT%2019. 02.2021%20B7.pdf?, Stand Februar2021