Mit einem Telefaxgerät Patienteninformationen oder andere Gesundheitsdaten zu übermitteln, ist rechtswidrig. Begründet wird das mit dem mangelnden Schutzniveau von Faxsendungen beim Empfang, das dem Postkartenversand entspreche.
Grundsätzlich ist auf die Versendung von Patientendaten per Fax zu verzichten, betonte auch die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“. Viele Arztpraxen nutzen aus Gewohnheit noch Telefaxgeräte. Das sollte sich schnellstmöglich ändern, weil bei einem Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Vertraulichkeit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hohe Bußgelder vorsieht.
Pressemitteilung Stiftung Gesundheit