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Gynäkologie

Stillen trotz Corona

Wie sich das Stillmanagement während der COVID-19-Pandemie in Deutschland ein Jahr nach Beginn der Pandemie verändert hat, untersuchten Wissenschaftler der Klinik für Geburtsmedizin am Uniklinikum Jena. In Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung Thüringen befragten sie im Januar im Zuge einer anonymen Umfrage 101 mitteldeutsche Entbindungskliniken in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Insgesamt übermittelten 37 Kliniken ihre Antworten. Das Ergebnis: Fast alle Kliniken haben ein eigenes hausinternes Konzept zum Umgang mit SARS-CoV-2-positiven Müttern etabliert. In einem Drittel der Kliniken (12/37) erfolgte eine Entlassung der Wöchnerinnen, die sowohl SARS-CoV-2-positiv als auch SARS-CoV-2-negativ waren, früher als in der klinikinternen Routine vorgesehen ‒ meist auf Wunsch der Wöchnerinnen. Nur eine Klinik möchte mit der früheren Entlassung das Infektionsrisiko minimieren. In 97 % der befragten Frauenkliniken werden Mütter analog zu den aktualisierten Empfehlungen der deutschen Fachgesellschaften [1] auch unter Pandemiebedingungen zum Stillen angeleitet. Eine uneingeschränkte Empfehlung für das Stillen gilt auch für SARS-CoV-2-positive Wöchnerinnen. „Stillen wird sogar angeraten. Auch wenn die Mutter mit SARS-CoV-2 infiziert ist, profitieren die Kinder von den positiven Effekten der Muttermilch“, erläuterte Prof. Dr. med. Ekkehard Schleußner, Direktor der Klinik für Geburtsmedizin in Jena, der die Studie [2] geleitet hat, mit Verweis auf die internationale wissenschaftliche Datenlage. Fazit: Die Empfehlungen zum Stillmanagement der geburtshilflichen Fachgesellschaften sind ein Jahr nach Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie in den befragten Geburtskliniken weit überwiegend umgesetzt worden.

Quellen:
1 Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – Update 10/2020, https://www.dggg.de/fileadmin/documents/Weitere_Nachrichten/2020/Update_COVID_Empfehlungen.pdf, (Letzter Aufruf: 22.03.2021)
2 Zöllkau et al., FRAUENARZT (62)2021: 482‒483

Gemeinsame Pressemitteilung vom Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), März 2021

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