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Gesundheitssystem

Blutdruckmessen durch Apotheken sinnvoll?

7.3.2024

Die Betriebskrankenkassen (BKK) setzen sich aktiv für einen sinnvollen Einsatz pharmazeutischer Dienstleistungen ein und plädieren nachdrücklich für eine direkte Abrechnung der Apotheken mit den Kassen. Besonders die Effektivität der pharmazeutischen Dienstleistung Blutdruckmessen wird hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens für die Patientenversorgung bzw. der Versorgungsverbesserung kritisch gesehen.

In diesem Zusammenhang hinterfragen die Betriebskrankenkassen auch den Aufruf der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) zum bundesweiten Wettbewerb zur „standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck“.

„Die pharmazeutische Kompetenz in den Apotheken sollte an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Dort wo sie etwas bewirken kann. Beispielsweise in der Medikationsanalyse von Patientinnen und Patienten, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen. Eine einmalige Blutdruckmessung, um angehende Apothekerinnen und Apotheker dazu zu animieren, Gelder aus dem Fonds abzurufen, und sie mit Schokolade zu beschenken, gehört ausdrücklich nicht dazu.“, kommentiert Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes den Aufruf der ABDA.

Es müsse eine offene Diskussion über die Wirksamkeit solcher Dienstleistungen und über eine bilaterale Abrechnung geführt werden. „Wenn mit 4,2 Prozent nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz der Gelder aus dem Fonds für pharmazeutischen Dienstleistungen abgerufen wird, hat das seine Gründe. Es wäre sehr viel effektiver und sinnvoller, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen direkt zwischen Apotheken und Krankenkassen abgerechnet werden, anstatt Gelder in einen Topf zu werfen, aus dem sie nicht abgerufen werden. An anderer Stelle und sinnvoll eingesetzt, können die ungenutzten 300 Mio. Euro in der Verbesserung der Patientenversorgung etwas bewirken“, so Knieps weiter.

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen ist es von entscheidender Bedeutung, pharmazeutische Dienstleistungen kontinuierlich zu evaluieren und an die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen für eine qualitativ hochwertige Versorgung anzupassen.

Seit Juni 2022 können Apotheken definierte pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) mit den Krankenkassen abrechnen. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) geschaffen. Die pDL gehen über die normale Beratung hinaus und sollen insbesondere die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie verbessern. Derzeit können 5 verschiedene Dienstleistungen  mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Pressemitteilung „Kritische Betrachtung von pharmazeutischen Dienstleistungen: Qualität statt Schokolade“. BKK Dachverband, Berlin, 29.1.2024 (https://www.bkk-dachverband.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/kritische-betrachtung-von-pharmazeutischen-dienstleistungen-qualitaet-statt-schokolade).

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